Podcaster an WIPO: Respektiert unsere Rechte!
Die Podcaster sehen ihre Interessen in den Verhandlungen nicht berücksichtigt und befürchten, unter die Räder zu kommen. In ihrem offenen Brief fordern die Podcaster die WIPO ausdrücklich auf, die Eigenständigkeit von Podcasting anzuerkennen: „Rechte von Sendeunternehmen haben keinen Vorrang vor den Urheberrechten oder Lizenzen der Podcaster; Podcasting ist kein Rund- oder Fernsehfunk und darf nicht damit in einen Topf geworfen werden.“ Der Vorsitzende des Deutschen Podcaster-Verbandes kritisierte die WIPO-Pläne gegenüber Heise Online: „Es kann nicht sein, dass die Rundfunkanstalten freie Inhalte etwa aus Podcasts verwenden, und dann darauf einen für 50 Jahre geltenden Rechtsanspruch haben.“
Exklusive Rechte für Sendeunternehmen
Der Broadcasting-Treaty soll nach fast zehnjähriger Verhandlungszeit Anfang 2007 verabschiedet werden und an die Stelle des seit 1961 gültigen Rom-Abkommens über den Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträger-Herstellern und Sendeunternehmen treten. Der Vertragsentwurf sieht die Einführung von 13 neuen Schutzrechten für Sendeunternehmen vor. Für die Ausstrahlung einer Sendung sollen die Sendeunternehmen „mindestens 50 Jahre nach dem Jahr der Erstausstrahlung der Sendung“ exklusiven Schutz bekommen. Dieser gälte unabhängig davon, ob der Inhalt der Sendungen selbst urheberrechtlich geschützt wäre.
US-Unternehmen machen Druck
Neuer Schwung kam vergangenes Jahr in die bis dahin zähen WIPO-Verhandlungen, nachdem die in der US-amerikanischen Digital Media Association (DiMA) zusammen geschlossenen Unternehmen – darunter Amazon, AOL, Apple, Microsoft, RealNetworks und Yahoo – den US-Verhandlungsführern ihr Interesse an dem Vertrag bekundet hatten. Ihr Interesse gilt einem exklusiven Schutzrecht für Webcasting, mit dessen Hilfe sie sich neue Geschäftsfelder erschließen wollen. Nach US-Recht gibt es bisher vergleichbare Schutzrechte weder für Broadcasting noch für Webcasting.
James Boyle, Rechtsprofessor an der Duke-Universität, kommentierte die neuen WIPO-Aktivitäten in seiner Financial-Times-Kolumne unter der Überschrift „Umgehung der Verfassung“ so: „In meinen Augen würde eine Umsetzung des Broadcasting-Vertrages in seiner vorgeschlagenen Form gegen die [US-amerikanische, Anm. d. Red.] Verfassung verstoßen. Es würden neue, Copyright-artige Rechte über Werke geschaffen, die entweder überhaupt nicht originell sind, oder deren Copyright jemand anderem gehört. Das verstößt gegen eine Kernbestimmung der Copyright-Klausel in der Verfassung.“
Was sagen Sie dazu?