Modernisierung des Telekommunikationsrechts – IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – EU-Kommission macht Vorschlag für KI-Regulierung
TKG-Novelle mit letzten Änderungen beschlossen
Der Bundestag hat mit den Stimmen der GroKo-Fraktionen den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) beschlossen. Ziel der TKG-Novelle ist es, den flächendeckenden Glasfasernetzausbau zu beschleunigen und die EU Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umzusetzen. Durch ein Mobilfunkausbauziel sollen den Netzunternehmen Anreize gesetzt werden, derart leistungsfähiges Internet zu sichern, dass Standardanwendungen wie Videocalls oder Social Media Nutzung überall problemlos möglich sind. Ziel sei mindestens LTE an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an allen Schienenstrecken „möglichst bis 2026“. Der Regierungsentwurf wurde zuletzt noch vom Wirtschaftsausschuss abgeändert und mit zusätzlichen Überwachungsbefugnissen ergänzt.
IT-Sicherheitsgesetz: Bundestag beschließt Neufassung
Der Bundestag hat eine Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll ein Update des 2015 verabschiedeten Gesetzes darstellen. Laut Bundesregierung soll es für mehr IT-Sicherheit in Unternehmen sorgen und (zukünftige) Mobilfunksysteme abhörsicher ausgestalten. Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) soll unter anderem zur unabhängigen und neutralen Informationsstelle für Fragen der IT-Sicherheit werden. Zusätzlich erhält das BSI neue Befugnisse zur aktiven Suche nach Sicherheitslücken in IT-Systemen und zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffssystemen. Außerdem enthält das Gesetz die Formulierung, dass „nicht vertrauenswürdige“ Anbieter vom Betrieb des Mobilfunknetzes ausgeschlossen sein können. Dies könne als Antwort auf die Frage verstanden werden, ob zum Beispiel der chinesische Technologieanbieter Huawei am deutschen 5G-Netz mitbauen dürfen.
- Zur Zusammenfassung von TKG und IT-Sicherheitsgesetz auf Zeit online.
- Zu den Befugnissen des BSI auf heise online.
EU-Kommission legt Vorschlag für europäische KI-Regulierung vor
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag eines Regulierungsrahmens zur Harmonisierung der Bestimmungen rund um künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt, mit dem sie den Risiken von KI begegnen und so eine weltweit führende Rolle spielen möchte. Zentral ist dabei der Begriff „vertrauenswürdige KI”, mit dem die Kommission den künftigen Anspruch Europas bei Entwicklung und Einsatz bestimmen möchte. So sollen KI-Systeme, die die Sicherheit, Lebensgrundlagen und Rechte der Menschen bedrohen, verboten werden sowie strenge Vorgaben für den Marktgebrauch von KI-Systeme mit hohem Risiko gelten. Die Kommission folgt damit weiterhin dem Konzept unterschiedlicher Risikoansätze beim Einsatz der Technologien. Danach sollen einige Anwendungsfelder für den KI-Einsatz verschlossen bleiben wie zum Beispiel grundsätzlich die „biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum”
- Zur Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.
- Zu den ersten Einzelheiten bei heise online.
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