Irland reformiert Urheberrecht nach EU-Vorgaben
Zwei Neuerungen sollen durch die nun vorgeschlagenen Gesetze eingeführt werden. Zum einen soll ein staatliches Vergütungssystem für den Bücherverleih aufgebaut werden, durch das Autoren Geld erhalten, wenn ihre Bücher in öffentlichen Büchereien ausgeliehen werden. Zum anderen enthält der Gesetzesentwurf ein Wiederverkaufsrecht für bildende Künstler. Sie sollen finanziell beteiligt werden, wenn ihre Werke von Kunsthändlern weiter verkauft werden. Vergleichbare Regelungen gibt es in Deutschland bereits seit einiger Zeit.
Die irische Regierung hatte sich lange gegen das Vergütungssystem für Autoren gewehrt. Sie vertritt die Auffassung, die Vergütungspflicht behindere die Förderung öffentlicher Bibliotheken, ohne den Autoren zu wesentlich mehr Geld zu verhelfen, da der Bestand an Leihbüchern relativ klein sei.
Die EU-Kommission beantragte daraufhin im vergangenen Jahr ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, da Irland seine Verpflichtungen aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht erfülle. Michael Ahern, der irische Minister für Handel und Wirtschaft, wird in einer Presseerklärung seines Ministeriums mit den Worten zitiert, es habe eine „andauernde Meinungsverschiedenheit“ über die Richtlinie gegeben. Er sei aber zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen alle noch bestehenden Schwierigkeiten ausräumen werden.
Zusätzlich zu den genannten Regelungen würde durch das vorgeschlagene Gesetz auch die EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum in irisches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu, bis April 2006 Regelungen in nationales Recht umzusetzen, die dafür sorgen, dass Patente und Marken- und Urheberrechte wirksam durchgesetzt werden können.
Die Richtlinie wird von Bürgerrechtlern kritisiert, unter anderem deshalb, weil sie Privatpersonen nicht ausreichend von gewerblich Handelnden abgrenze. Rechteverwerter, also etwa Musikfirmen oder Filmstudios, könnten dadurch gegen Privatpersonen, die Rechte aus Unwissenheit verletzen, genauso vorgehen, wie gegen professionell arbeitende Produktfälscher.
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