Britische Parlamentarier legen Bericht zu DRM vor
Seit Ende November hatte die APIG die Auswirkungen von DRM-Systemen untersucht. Der jetzt vorgelegte Bericht fasst die Ergebnisse der Konsultationen zusammen. Eingeflossen sind über 90 schriftliche Stellungnahmen von Privatleuten und Institutionen sowie Aussagen aus Experten-Anhörungen.
Der Bericht beginnt mit einer Diskussion darüber, welche Technologien unter dem Oberbegriff „DRM“ zusammengefasst werden. Anschließend wird dargestellt, über welche Fähigkeiten diese Technologien verfügen und in welchen Geschäftsmodellen sie zum Einsatz kommen.
Notwendiger Interessenausgleich
Ein Abschnitt widmet sich einer Auseinandersetzung über den so genannten „copyright trade-off“, zu Deutsch „Interessenausgleich im Urheberrecht“. Der Bericht stellt klar, dass dieser Interessenausgleich zwischen Urhebern auf der einen und Nutzern auf der anderen Seite durch einen ungehemmten Einsatz von DRM-Technologien gefährdet wird. Die Gefahr geht hauptsächlich von zwei Eigenschaften von DRM-Systemen aus: Sie kennen keinen Ablauf der Schutzfrist und sie nehmen keine Rücksicht auf gesetzliche Ausnahmebestimmungen wie zum Beispiel die Privatkopieschranke.
Gesetz zu restriktiv
Im Kapitel über die geltende Rechtslage werden eine Reihe von – nach Expertenmeinung – bestehenden Defiziten aufgezeigt, darunter:
– Es sei zu kompliziert, bestehende Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen und für Privatleute sei es zu riskant, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen.
– Das Verbot der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen sei zu weit gefasst. Es verhindere praktisch, dass ein DRM-Schutz, der für nicht urheberrechtlich geschützte Werke eingesetzt wird, umgangen werden kann.
– Es bestünden zu wenige Ausnahmeregelungen für die wissenschaftliche Forschung.
Bibliotheken betroffen
Der Report stellt fest, dass auch Bibliotheken zunehmend DRM-Systemen einsetzen. Er erwähnt das Beispiel der öffentlichen Bibliothek von New York, die DRM-geschützte Hörbücher im MP3-Format verleiht, die nach Ablauf einer Frist automatisch nicht mehr abgespielt werden können.
Der DRM-Einsatz hat für die Bibliotheken aber auch seine Schattenseiten. In manchen Fällen verhindert DRM den elektronischen Verleih; in anderen Fällen können die Inhalte wegen DRM nicht für Behinderte nutzbar gemacht werden. Besonders kritisiert wurde von den Vertretern der Bibliotheken, dass DRM-Systeme es ihnen erschweren oder sogar unmöglich machen, die Werke im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen zu nutzen. Zu beobachten sei auch der Trend, Werke, deren Schutz bereits abgelaufen sei, mit DRM erneut „zu schützen“. In der Folge seien solche Kopien dann schlechter zugänglich als die Originale.
Empfehlungen der Parlamentarier
Die Parlamentarier geben eine Reihe von Empfehlungen dazu ab, wie der Umgang mit DRM-Technologien zukünftig besser geregelt werden könnte:
– Ausnahmebestimmungen für die wissenschaftliche Forschung sollten weiter gefasst werden.
– Die Politik sollte formelle Konsultationen sowohl zu technischen Details als auch zum grundsätzlichen Umgang mit DRM-Technologien durchführen.
– Durch Pilotprojekte sollte der Zugang zu elektronischen Büchern für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert werden; gelingen die Pilotprojekte nicht, sollten andere Maßnahmen ergriffen werden.
– Das Office of Fair Trading (OFT) sollte für die ausreichende Kennzeichnung von Medien mit DRM sorgen, damit Konsumenten wissen, welche Mediennutzungen ihnen möglich sind. Deutlich herausgestellt werden sollten die Risiken, dass die bezahlten Inhalte unter bestimmten Umständen in Zukunft nicht mehr nutzbar sein werden, sollte die DRM-Technologie sich ändern, versagen, oder vom Anbieter aufgegeben werden.
– Unter Verweis auf die Sony-BMG-Affäre wird empfohlen, dass OFCOM Richtlinien herausgibt, aus denen die mögliche Strafbarkeit des Vertriebs solcher DRM-Systeme hervorgeht.
Weitere Empfehlungen betreffen die marktbeschränkende Wirkung von DRM-Systemen und Forderungen nach der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung von DRM. Einer solchen Verpflichtung erteilt die Kommission eine klare Absage. Abschließend empfielt sie die Einrichtung einer Konsultationsgruppe unter Leitung der British Library, in der alle Betroffenen zusammenkommen sollten: Konsumenten, Bibliotheken, Urheber und die „üblichen Verdächtigen“ aus den Kreisen von Rechteinhabern und Content-Industrie.
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