US-Plattenfirmen verklagen Usenet-Anbieter
Usenet.com ist einer von vielen Providern, die Zugang zum Usenet, zu den Newsgroups vermitteln. Schon lange vor dem World Wide Web wurden im Usenet Dateien getauscht. Auf seiner Homepage [http://usenet.com/] wirbt Usenet.com mit „Unrestricted Anonymous Access To Over 100,000 Newsgroups. Over 2 Million Articles And Files Arrive New Daily.“.
MP3-Newsgroups beworben
Man findet unter anderem auf den MP3-Tausch spezialisierte Newsgroups. Diese werden bei Usenet.com speziell beworben: „Heutzutage ist Usenet die heißeste Möglichkeit, MP3-Dateien zu tauschen. Vergessen sie alle Peer-to-Peer-Anwendungen, die schnell veraltet sind. Usenet ermöglicht es allen in der Welt, ihre Dateien über ein weltweites Netz von Peer-Servern zu teilen und allen Mitgliedern des Netzwerkes zur Verfügung zu stellen. MP3-Newsgroups sind der ultimative Weg des Teilens, da sie gut organisiert sind und es den Anwendern gestatten, schnell und bequem das zu finden, was sie suchen.“
Früher Napster, heute Usenet?
Die Werbung von Usenet.com für den MP3-Tausch bietet der RIAA den Aufhänger für die Klage. Das Unternehmen, so der Vorwurf, würde seine Kunden zum illegalen Dateitausch ermutigen und an dem illegalen Treiben verdienen. Damit würde Usenet.com „im Grunde dieselbe Funktionalität bieten wie früher Napster, Aimster, Grokster und Kazaa“, so die Kläger in der Klageschrift. Die Beklagte wäre, heißt es weiter, durchaus in der Lage, „die in Newsgroups verbreiteten Inhalte zu filtern“ – würde das aber nicht tun.
Die RIAA fordert von Usenet.com Schadensersatz „in vollem Umfang“ sowie die von Usenet.com dank des illegalen Treibens erwirtschafteten Gewinne. Alternativ fordern sie die vom Gesetz festgelegte Höchstsumme der Entschädigung von 150.000 US-Dollar pro illegal kopiertem Song und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Der Beklagten soll die Fortsetzung des illegalen Verhaltens verboten werden.
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