US-Musikfirmen unterliegen in wichtigem Filesharing-Prozess
Im November 2004 hatte Capitol Records Klage gegen die Krankenschwester Deborah Foster eingereicht. Sie habe, so lautete der Vorwurf, illegal Musik im Internet verbreitet und somit Rechte der Kläger verletzt. Die Identität von Deborah Foster wurde an Hand der für den Dateitausch benutzten Internetadresse beim Provider ermittelt. Im Juli 2005 wurde zusätzlich Klage gegen Deborah Fosters Tochter, Amanda Foster, erhoben.
Im Dezember 2005 gab das Gericht den Klägern aus der Musikindustrie im Grundsatz Recht. Daraufhin boten sie Foster an, sich außergerichtlich zu einigen und verlangten 5.000 US-Dollar Schadenersatz. Anders als viele andere, die von der Klagewelle der Musikindustrie betroffen sind, schlug Foster das Angebot aus, da sie sich keiner Schuld bewusst war. Stattdessen erhob sie Gegenklage beim zuständigen Distriktgericht, da die Kläger keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen vorgebracht hätten.
David gegen Goliath
Um möglichen Konsequenzen aus dieser Gegenklage zu entgehen, beantragten die klagenden Musikfirmen daraufhin vor dem Distriktgericht die Abweisung ihrer eigenen Klage, wodurch die Gegenklage von Deborah Foster gegenstandslos werden sollte.
Richter Lee West hat diesem Antrag am 13. Juli 2006 im Wesentlichen stattgegeben; Klage und Gegenklage sind somit nichtig. Allerdings muss die Musikindustrie auch die Kosten des Anwalts von Deborah Foster tragen, da Foster in diesem Verfahren „die siegreiche Partei“ sei, wie es im Urteil heißt. Anders als in Deutschland, wo die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens übernehmen muss, tragen in den USA grundsätzlich die streitenden Parteien ihre Anwalts- und Verfahrenskosten selbst – es sei denn, das Gericht verurteilt eine Partei explizit dazu, die Kosten zu zahlen, wie in diesem Fall geschehen.
Der Ausgang des Verfahrens hat Präzedenzcharakter. Es ist damit zu rechnen, dass weitere, ähnlich gelagerte Fälle eingestellt werden.
Was sagen Sie dazu?