British Library: Digitale Rechtekontrolle birgt Gefahren
Brindley sprach nach Angaben der britischen Technologie-Site Pocket-lint.co.uk bei der Einführung der parlamentarischen Internet-Gruppe (All-Party Parliamentary Internet Group, APIG) zu digitalem Rechte-Management (DRM). Sie forderte die Abgeordneten auf, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Rechten der Urheber und dem Recht der Allgemeinheit auf den Zugang zu Daten.
„Digitale Materialien sind normalerweise mit Verträgen verbunden; diese Verträge schränken die Nutzung fast immer stärker ein als das geltende Urheberrecht und verhindern das Kopieren, Archivieren und den Zugang für Sehbehinderte“, sagte Brindley. So hätten beispielsweise in 30 Verträgen, die der Bibliothek angeboten wurden, lediglich zwei Verlage einen Umgang mit Daten erlaubt, der dem entspricht, was das britische Urheberrecht gestattet. Nur zwei Verlage ließen das Archivieren zu, und kein einziger erlaubt es Sehbehinderten, ein komplettes Werk zu kopieren.
Wenn der Gesetzgeber nicht mehr Klarheit im Umgang mit DRM schaffe, könnte das weit reichende Auswirkungen haben für Institutionen wie die British Library, die traditionell Werke archiviert. So könnte es zum Beispiel passieren, dass DRM die Bibliothek daran hindert, digitales Material auf neue Speichermedien zu übertragen, wenn die bisher genutzten veralten. Die Bibliothek empfiehlt daher, im Urheberrechtsgesetz klar zu stellen, dass die Ausnahmen, die das Urheberrecht bisher erlaubt, sowohl für Gedrucktes als auch für digitale Materialien gelten.
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