VG Wort sauer auf Druckerhersteller
Die VG Wort verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte vieler Autoren und die Einnahmen aus den so genannten Pauschalabgaben. Die Abgaben müssen die Hersteller und Importeure für Geräte abführen, die zum Vervielfältigen genutzt werden können, also etwa Kopierern. Dieses System besteht in Deutschland seit 1965. Es soll dafür sorgen, dass Urheber eine Vergütung bekommen, wenn Nutzer legal Werke zu privaten oder eigenen (zum Beispiel wissenschaftlichen) Zwecken vervielfältigen, ohne dass dies effektiv kontrolliert oder einzeln abgerechnet werden kann – etwa, wenn sie in einer Bibliothek ein Buchkapitel kopieren.
Es ist allerdings umstritten, ob Drucker ebenfalls zu den Geräten zählen sollen, die in diese Kategorie fallen. Die VG Wort ist der Ansicht, dass auch mit Druckern urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen hergestellt werden können. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn jemand ein urheberrechtlich geschütztes Dokument einscannt und anschließend wieder ausdruckt. Der Druckerhersteller Hewlett Packard (HP) ist anderer Ansicht und hatte den Rechtsweg eingeschlagen.
Neben dem Landgericht Stuttgart hatte auch die eigens für derartige Fragen eingerichtete Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt im Sinne der VG Wort geurteilt. Gegen das landgerichtliche Urteil ging HP beim Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart in Berufung. Die VG Wort beklagt nun, dass HP nicht die so genannte Sprungrevision angestrebt hat, mit der das Verfahren direkt vor dem Bundesgerichtshof gelandet wäre. Dessen Urteil wäre abschließend. Die VG Wort wirft HP daher vor, den Schritt vor das OLG nur getan zu haben, um die Zahlung der Abgaben weiter zu verzögern. HP will nun in die Revision gehen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hatte kürzlich beklagt, Deutschland befinde sich im Hinblick auf die Pauschalabgaben auf einem „Sonderweg“, da es vergleichbare Abgaben auf Drucker in keinem anderen europäischen Land gebe.
Darüber hinaus sind einige Rechteverwerter der Ansicht, Pauschalabgaben müssten komplett abgeschafft werden, da mit Systemen für Digitales Rechtekontroll-Management (DRM) dafür gesorgt werden könne, dass auch private Vervielfältigungen Bereich einzeln abgerechnet werden können. Dann würde es auch keinen Grund mehr für die so genannte Privatkopie geben, die es Nutzern gestattet, für den privaten Gebrauch Werke zu kopieren, ohne erst die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen zu müssen.
Verbraucherschützer halten dieses System allerdings weiterhin für richtig. Zwar werden Nutzer einerseits durch die Abgaben auf Geräte belastet, da diese Gebühren meist über den Preis an die Käufer weiter gegeben würden. Durch die Möglichkeit, ohne bürokratischen Aufwand Privatkopien herzustellen, profitierten sie allerdings von dem System.
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