Diskussion zum Leistungsschutzrecht
Mehr als 160 Presseverlage – vor allem aus Deutschland, aber auch aus anderes europäischen Ländern – haben die ,,Hamburger Erklärung" verabschiedet, in der ein weitergehender Schutz der ,,wirtschaftlichen Basis in den digitalen Vertriebskanälen" gefordert wurde. Der Präsident des Bundesverbands der Zeitschriftenverleger, Hubert Burda, klagte in der FAZ: ,,Wir werden schleichend enteignet!" und forderte unter anderem ,,das Recht, an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren". In der FAZ schrieb der Berliner Rechtsanwalt Jan Hegemann, dessen Kanzlei unter anderem den Axel Springer Verlag vertritt: ,,Ein Schutz der Leistungen des Presseverlegers in der digitalisierten Welt muss aber vom Gesetzgeber garantiert werden, da eine Demokratie ohne Presse und Pressevielfalt nicht lebensfähig ist. Dazu bedarf es eines Leistungsschutzrechts der Presseverlage."
Auf der anderen Seite kritisieren Presse- und Medienrechtler die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für unausgegoren und befürchten, dass die Interessen der Allgemeinheit und auch der Journalisten zu kurz kommen. Zwei iRights.info-Redakteure haben sich ebenfalls zum Thema geäußert: Till Kreutzer in seinem Text Die Faszination des Mystischen und Matthias Spielkamp im Artikel Die Lobbyisten der Unfreiheit.
Um die unterschiedlichen Positionen in der Debatte zu verdeutlichen, hat nun das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) zu einer Diskussion zum Thema eingeladen. Teilnehmen werden Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, Markus Beckedahl, Betreiber des Blogs netzpoltiik.org und iRights.info-Projektleiter Matthias Spielkamp. Die Diskussion findet am Montag, den 16. November, um 17 Uhr in den Räumen des IfM in der Fasanenstraße 73 in Berlin-Charlottenburg statt. Auf den Seiten des Online-Magazins CARTA wird es einen Live-Stream der Veranstaltung geben.
Was sagen Sie dazu?