Forumsbetreiber: Erfolg gegen Abmahner
100.000 Euro betrachtete ein Markeninhaber als angemessenen Streitwert, weil ein Nutzer seinen Markennamen in einem Diskussionsforum als Pseudonym gewählt hatte. Das war nach Ansicht des Markeninhabers eine so genannte Verwendung des geschützten Markennamens im geschäftlichen Verkehr.
Insgesamt 15 Mal sei der Name auf diese Art „gewerblich“ genutzt worden, teilte eine beauftragte Anwaltskanzlei dem Betreiber des Forums im Juni dieses Jahres mit. In der zugesandten Abmahnung wurde gefordert, den Namen zukünftig nicht mehr zu nennen und 5206,31 Euro Anwaltsgebühren zu zahlen. Die gewerbliche Nutzung sahen die Anwälte als gegeben an, weil auf der Forumswebseite Werbeanzeigen geschaltet waren.
Der Forumsbetreiber war weder bereit, die Abmahngebühren zu zahlen, noch stimmte er der Auffassung zu, dass der betreffende Name gewerblich genutzt worden sei. Außerdem sei die Marke nur für eine Nutzung im Versicherungswesen geschützt und habe mit Kraftsport daher nichts zu tun.
Der Forumsbetreiber lehnte es ab, der Abmahnung Folge zu leisten. Er ließ den Markeninhaber seinerseits abmahnen, worauf dieser nicht reagierte. Dem Forumsbetreiber genügte das nicht; er strengte eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg an, um feststellen zu lassen, dass die Abmahnung durch den Markeninhabers unrechtmäßig gewesen sei.
Der vom Forumsbetreiber beauftragte Anwalt kritisierte in einem Schreiben an die Abmahner deutlich deren Vorgehen: „Daher liegen Ihre gesamten Ausführungen nicht nur vollkommen neben der Sache, sondern entbehren vielmehr jeder Substanz und Grundlage.“ Er monierte ebenfalls die Gebührenkalkulation, die seiner Ansicht nach absichtlich fehlerhaft war: „Das Ganze offenbart aber, welche Intension hinter dieser Abmahnung steckt. Durch künstlich überhöhte Anwaltskosten und die extrem hohe Wahl des Streitwertes versuchen Sie die völlig substanzlosen Ansprüche Ihres Mandanten in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise durchzusetzen.“
Zur mündlichen Verhandlung am 15. November 2005 erschien der Markeninhaber nicht vor Gericht. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant keine Aussage zur Sache machen werde.
Das Landgericht Hamburg fällte daher ein Versäumnisurteil (Aktenzeichen 312 O 652/05) und stellte fest, „dass die Abmahnung unberechtigt war und auf rechtsmissbräuchliche Weise erfolgte“. Der Forumsbetreiber muss keine Abmahngebühren zahlen. Der Markeninhaber muss außerdem die Kosten für den Anwalt des Forumsbetreibers übernehmen.
Sollte der Beklagte nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen, wird es rechtskräftig. Der Klägeranwalt teilte mit, dass die Gegenseite angekündigt habe, gegen das Urteil nicht vorzugehen.
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