Datenschutz gegen Urheberrecht: Kanadisches Gericht entscheidet
Die kanadische Musikindustrie hatte fünf Internet-Provider verklagt, die Namen und Adressen herauszugeben, die zu 29 IP-Adressen gehörten, über die besonders viele urheberrechtlich geschützte Musikstücke in Tauschbörsen angeboten oder heruntergeladen wurden.
Schon in der ersten Verhandlung im vergangenen Jahr konnten die Plattenfirmen sich mit ihrer Argumentation nicht durchsetzen. Der damalige Richter hatte datenschutzrechtliche Bedenken. Überraschend aber war vor allem, dass er in der Urteilsbegründung die Ansicht vertreten hatte, dass es in Kanada zulässig sei, urheberrechtlich geschütztes Material zu tauschen. Die Entscheidung hatte in Kanada zu Diskussionen darüber geführt, ob das dortige Urheberrechtsgesetz erweitert werden müsse, um diesen Missbrauch zu verhindern.
Soweit wollte das Berufungsgericht diesmal nicht gehen: Es hielt sich in der Frage, ob man für den privaten Gebrauch urheberrechtlich geschützes Material aus Tauschbörsen herunterladen dürfe, zurück: „Meiner Ansicht nach hätten solche Schlüsse in diesem sehr frühen Stadium des Verfahrens nicht gezogen werden sollen“, schreibt der Richter Edgar Sexton in seiner Urteilbegründung über das Urteil seines Kollegen in der ersten Instanz. Sollte der Fall in die nächste Instanz gehen, so nur auf der Basis, dass diese Frage bisher nicht geklärt sei.
Trotzdem bleibt das Ergebnis das gleiche: Die angeklagten Internet-Provider müssen die Daten ihrer Kunden nicht herausgeben. In der Urteilsbegründung betont Sexton, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten sei. Die anklagenden Plattenfirmen hätten keine ausreichenden Beweise erbringen können, dass die von ihnen vorgelegten IP-Adressen auch wirklich zu den vermuteten Raubkopierern führten. Es gehe immer um eine Abwägung zwischen dem Schutz des Individuums und den kommerziellen Interessen der Plattenindustrie.
Die Plattenfirmen sind allerdings ebenfalls zufrieden mit der Entscheidung. Der Präsident der Canadian Recording Industry Association (CRIA), Graham Henderson, sagte in einer Presseerklärung: „Die Entscheidung schließt die rechtliche Lücke, die bestand, seit im vergangenen Jahr das Urteil des Gerichts weltweit für Schlagzeilen in dem Sinne sorgte, dass Kanada ein sicherer Hafen für Piraten sei.“ Er kündigt weitere Verfahren an: „Das Gericht hat klar erläutert, welche Beweise wir vorlegen müssen und wir sind zuversichtlich, dass wir das in zukünftigen Verfahren schaffen werden.“
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