Datenschützer stellen Fragen zu DRM und RFID
Die Datenschutzgruppe, die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, geleitet wird, hat zu den beiden Themen Arbeitspapiere verfasst. Im Papier zu DRM vertritt sie die Position, dass die Grundsätze der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht nur auf DRM-Systeme anwendbar sind. Sie gelten auch für Fälle, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, um gegen Benutzer zu ermitteln, die im Verdacht stehen, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
Im Arbeitspapier zu RFID wird gefordert, dass auch beim Einsatz dieser digitalen Funketiketten die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.
Bis zum 31. März können Stellungnahmen an die Adresse markt-privacy-consultations@cec.eu.int geschickt werden. Die Ergebnisse werden auf der Website der Gruppe veröffentlicht, solange die Einsender nicht um Vertraulichkeit bitten.
Arbeitspapier 104: Datenschutz und Geistiges Eigentum
(PDF, 44 KB)
Arbeitspapiers 105: Datenschutz und RFID-Technologien
(PDF, 118 KB)
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