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iRights.info-Newsletter im August 2020

Liebe Leserinnen und Leser,
so beliebt Podcasts bei Zuhörer*innen und immer mehr Macher*innen auch sind – so unklar war lange, wie es sich beim Nutzen geschützter Musik verhält. Seit kurzem ermöglicht die GEMA, Podcasts mit Musik zu melden und dafür die erforderlichen Vergütungen zu zahlen. Welche Beträge fällig werden und wie Podcaster*innen am besten vorgehen, erklären wir in einem hilfreichen Service-Artikel.
Ebenso praxisorientiert gehen wir auf den richtigen Umgang mit Screenshots ein: Denn ob und wie man die „Bildschirmfotos“ für eigene Werke verwenden kann – etwa im Rahmen des (Bild-)Zitatrechts oder auf Grundlage freier Lizenzen – kommt darauf an, was sie zeigen.
Außerdem möchten wir Ihnen das Porträt empfehlen, mit dem wir die deutsche Informatikerin und Datenschutz-Vorreiterin Christiane Floyd vorstellen. Und in einem ausführlichen Interview erklärt Rechtswissenschaftler und Lektor Johannes Rux, warum der renommierte Nomos-Verlag frei lizenzierte Open Access-Publikationen herausbringt und weiter fördert – und was er dafür von Universitäten und Politik erwartet.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und verbleiben mit den besten Grüßen aus der iRights.info-Redaktion,
Henry Steinhau und Georg Fischer

P.S.: Wenn Sie Ideen haben, Fragen stellen wollen oder uns einfach nur Feedback geben möchten, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

Inhalt

  • Neues bei iRights.info
  • Partnerprojekte
  • Online-Veranstaltungstipps
  • Webschau

Neues bei iRights.info

Musik in Podcasts nutzen. Die GEMA-Lizenz und ihre Alternativen

Wer in Podcasts auch Musik einsetzen will, muss dafür Nutzungsrechte einholen. In vielen Fällen sind Vergütungen bei der GEMA erforderlich. Alternativ stehen GEMA-freie oder Creative Commons-lizenzierte Musikwerke zur Verfügung. Wir erklären, was man dabei beachten sollte und welche Kosten entstehen können.
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Johannes Rux: „Wir als Verlag wollen und können Open Access“

Für den Nomos-Verlag ist es geübte Praxis, wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften unter Open Access zu veröffentlichen. Er würde sogar weit mehr freie Wissenschaftspublikationen veröffentlichen, doch dafür müssten Hochschulen, Bibliotheken und Politik mehr tun, sagt Nomos-Lektor Johannes Rux.
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EuGH: Plattformen haften nicht direkt für Urheberrechtsverletzungen

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes plädiert in zwei Verfahren dafür, dass Plattformbetreiber nicht für Urheberrechtsverstöße haften. Sollte der EuGH so entscheiden, könnte das dem vom BMJV vorgeschlagenen „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ entgegenkommen.
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Porträt Christiane Floyd

Christiane Floyd – Datenschutz muss immer wieder neu erkämpft werden

Die Informatik-Pionierin Christiane Floyd setzte sich bereits in den 1970ern für Datenschutz und „informationelle Selbstbestimmung“ ein. Auch ihren Prinzipien zu partizipativer Software-Entwicklung blieb sie bis heute treu. Ein Porträt von Christine Müller.
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Das wäre neu im „UrhDaG“: Freiräume für Internet-Nutzer*innen, Werk-Vergütungen verpflichtend für Plattformen

Ein neuer Gesetzesentwurf des Justizministeriums macht verschiedene Vorschläge für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht. Für Nutzer*innen soll es neue Spielräume für erlaubnisfreie Nutzungen geben, Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen.
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Screenshot MacOSX Benutzeroberfläche

Screenshots richtig nutzen

Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.
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Neue Publikationen

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iRights.Lab: Studie zur Zukunft des Urheberrechts

Das iRights.Lab hat im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung eine Studie zum Urheberrecht erstellt, deren Befund zusammengefasst lautet: Es braucht ein neues Urheberrecht, das der tatsächlichen Lebenswelt in einer digitalen Gesellschaft entspricht. Die Autoren Philipp Otto, Leonhard Dobusch und Lukas Daniel Klausner entwickeln ihre Analysen zum Status quo und zu kritischen Punkten anhand der drei zentralen Aspekte Alltagstauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit. Hierbei nehmen sie die Lebensrealitäten mehrere Personas zum Ausgangspunkt, wie einer Gamerin, eines Studierenden, einer Startup-Gründerin, einer Fotografin, eines Forschers und einer Rentnerin. Die Studie blickt auf die jüngste EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 sowie auf aktuelle Entwicklungen und vorgeschlagene Umsetzungen der Regelung in Deutschland, um im Rahmen eines Future Checks Lösungswege hin zu einem besseren Urheberrecht vorzuschlagen.
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Partnerprojekte: Mobilsicher

Visual Mobilsicher-Klicksafe-Video-Reihe
Auch jüngere Kinder sind heute schon mobil mit dem Smartphone unterwegs, nutzen zum Teil ganz unabhängig von bestimmten Altersfreigaben unterschiedliche Spiele und Social Media Apps, sowie Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp. Für Eltern stellt sich dabei die Frage, welchen Schutz Kinder brauchen, wenn sie mit dem Smartphone spielen oder kommunizieren und welche allgemeinen Einstellungen und Jugendschutzeinstellungen vorgenommen werden sollten. Die EU-Initiative klicksafe und mobilsicher, das Portal für sichere Handynutzung, nehmen das Smartphone in der gemeinsamen Videoreihe „mobil & safe“ für Eltern genau in den Blick.
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Online-Veranstaltungstipps

Screenshot Webseite Tag des offenen Denkmals 2020

Der Tag des offenen Denkmals in diesem Jahr auch digital

Es ist wohl einer der größten Kulturevents Deutschlands, der jährliche Tag des offenen Denkmals, der dieses Jahr am 13. September 2020 stattfindet. Üblicherweise empfangen die rund 8.000 Denkmale, Handwerker- und Kaufmannshäuser, Schlösser, Kirchen, Industrieanlagen, Schiffe und archäologischen Stätten deutschlandweit Millionen Besucher*innen. Doch die Corona-Pandemie erfordert, dass die Türen der meisten Denkmäler in der analogen Welt geschlossen bleiben müssen. Daher wollen viele Einrichtungen auf digitalem Weg öffnen und im Internet zahlreiche multimediale Angebote machen. [Diese zu entwickeln und aufzubereiten, darin hat sie das iRights.Lab im Auftrag der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit Webinaren, einer Handreichung und einer Hotline unterstützt.]
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zugang-gestalten

Vorankündigung: Zugang gestalten 2020 als Online-Konferenz

„Zugang gestalten!“ ist eine jährlich stattfindende Konferenz, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Zugang zum kulturellen Erbe beschäftigt. In diesem Jahr wird sie vom 28.-30. Oktober als Online-Konferenz stattfinden.
Infolge der Corona-Krise, der weitgehenden Schließung von Kulturinstitutionen und der Absage vieler Konferenzen änderten die Veranstalter*innen, darunter mehrere Museen, Einrichtungen des kulturellen Erbes sowie iRights.info, das Format und den inhaltlichen Schwerpunkt. So soll gemeinsam reflektiert werden, welche neuen Wege viele Institutionen und Initiativen in diesem Jahr gehen mussten, da der Kontakt zu anderen meist nur online möglich war, heißt es auf der Webseite. Es seien interessante und auch nachhaltig zukunftsgerichtete Formate und Arbeitsweisen entstanden, die Krise hätte zu einem Innovationsschub geführt und Transformationsprozesse beschleunigt. Andererseits sei auch deutlich geworden, wo noch immer infrastrukturelle Schwierigkeiten bestehen und wo die Vermittlung des kulturellen Erbes über das Internet an seine Grenzen stoße. Aktuelle Informationen unter zugang-gestalten.org.
Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an post@irights.info.
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Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) für ein „Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“. Seit das BMJV am 25. Juni seinen Diskussionsentwurf für eine erneute Urheberrechtsreform vorstellte, gingen bis zur gesetzten Frist (31. Juli) über 100 Stellungnahmen von Verbänden, Gewerkschaften sowie einzelnen Einrichtungen und Personen ein. Der Entwurf enthält zahlreiche Neuregelungen und Anpassungen, die sich auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie zum digitalen Binnenmarkt beziehen; beispielsweise Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung sowie Anpassungen im Urhebervertragsrecht. Die DSM-Richtlinie vom Juni 2019 muss in allen Mitgliedsstaaten bis Juni 2021 umgesetzt sein.
Europeana fördert Urheberrechtswissen: Kurzbericht bietet konkrete Unterstützung für das Kulturelle Erbe: Der europäische Museumsverbund Europeana untersuchte die Herausforderungen für Einrichtungen des kulturellen Erbes bezüglich des Urheberrechts. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung fasst die Europeana in einem jetzt auf englisch verfügbaren Kurzbericht zusammen. Darin wollen die Autor*innen nach eigenen Aussagen Einrichtungen ermutigen, bewährte Praktiken im Umgang mit urheberrechtlichen Fragen zu befolgen, etwa digitalen Objekten eine Rechteerklärung zuzuweisen und bei der Bereitstellung genauer Informationen über die Rechte sorgfältig vorzugehen. Zudem entwickelten die Autor*innen konkrete Schritte, um die Einrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Digitalisate in die Europeana einzubringen. Im Nachgang wollen sie evaluieren, wie gut die Einrichtungen ihre Vorschläge nutzten und zugleich weitere handlungsorientierte Materialien produzieren.
Software unter Tage: Computer-Programme müssen regelmäßig aktualisiert werden, sonst drohen Sicherheitsrisikos und technische Schwierigkeiten. Doch wie archiviert man Software, so dass sie zukünftige Generationen als historische Quellen nutzen können? Welche Rolle spielen Klimawandel und Erderwärmung, wenn Dateien für Jahrhunderte konserviert werden sollen? Spiegel Online berichtet über ein großangelegtes Archivierungsprojekt der zu Microsoft gehörenden Plattform GitHub. Diese hat kürzlich mehr als 20 Terabyte Daten in einem norwegischen Bergwerk verstaut, um sie für die Software-Historiker*innen der Zukunft zu präparieren – und die Aktion dabei fotografisch dokumentiert.
Tonaufzeichnungen vor Gericht: Archivierung ist aber nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern berührt auch rechtliche Fragen. Tonaufzeichnungen von Gerichtsprozessen können aufschlussreiche Quellen sein – für zukünftige historische Analysen genauso wie für Journalist*innen und die interessierte Öffentlichkeit.
Welche rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen dabei für Justiz und Verwaltung entstehen, darauf geht Legal Online Tribune (LTO) ein. Zwar gebe es seit 2018 eine gesetzliche Grundlage dafür, Tonaufnahmen in Gerichtsverfahren auch zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken anzufertigen. Jedoch habe in den gut zwei Jahren seit Inkrafttreten der Regelung diese offenbar noch kein Gericht angewendet. Die Autoren plädieren daher dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tonaufzeichnungen im Gerichtssaal zu erleichtern: Schriftliche Protokolle, etwa von Zeugenaussagen, könnten so ergänzt und damit auch für zukünftige Interessierte als anschauliches Quellenmaterial erschlossen werden.
Überwachung oder Steuerung? Eine andere Sicht auf das chinesische Sozialkreditsystem: Das chinesische Social Credit System (SCS) nur als dystopisches Überwachungsszenario zu verstehen, das greife zu kurz und werde seiner Komplexität nicht gerecht. Zu diesem Schluss kommt Marc Püschel in seinem längeren Artikel für die Junge Welt. Zwar seien Skepsis und die Sorge vor umfassender Überwachung durch digitale Technologien nicht vollkommen unbegründet, doch zugleich lohne ein genauerer Blick auf die Hintergründe. In der lesenswerten Bestandsaufnahme legt der Autor ausführlich dar, wie sich das SCS in China historisch entwickelt hat und welche politischen, gesellschaftlichen und technischen Voraussetzungen für seine Etablierung notwendig waren. Das SCS sei dabei nur als Ineinandergreifen von wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Elementen zu verstehen, das zukünftig durch Big Data-Analysemethoden noch komplexer werde.
EuGH kassiert „Privacy Shield“: Mit einem viel beachteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. US-Gesetze, wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), würden eine Massenüberwachung erlauben, auf deren Basis auf die Daten von EU-Bürgern zugegriffen werde, die bei US-Firmen eine Account haben. Damit sei der Grundrechtsschutz für EU-Bürger in den Vereinigten Staaten nicht gewahrt. Und auch die sogenannten Standardvertragsklauseln US-amerikanischer Plattformanbieter und Internetfirmen werden davon adressiert, da sie nicht verhindern, dass US-Geheimdienste auf die Nutzerdaten der Firmen zugreifen können. Geklagt hatte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems.
Bildnachweise:
1. Titelbild: Foto via Pixabay, CC0
2. Porträtfoto Johannes Rux: Foto: Sascha Gottung, Nomos-Verlag
3. Foto: G. Fessy/ Gerichtshof der Europäischen Union
4. Porträtfoto Christiane Floyd: Mit freundlicher Genehmigung des Mathematischen Instituts der Universität Wien
5. Foto: Ölplattform Curacao, dronepicr unter CC BY 2.0
6. Abbildung Video-Reihe: Mobilsicher
7. Abbildung zum Tag des offenen Denkmals: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
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