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Aufmacher Homeschooling-Datenschutz

iRights.info-Newsletter im April 2020

Liebe Leserinnen und Leser,
arbeiten und lernen zu Hause, beisammen sein und solidarisch handeln im Netz, das gehört für die allermeisten nun zum Alltag – zum digitalen Alltag. Neue Werkzeuge und neue Umgangsformen sind zu adaptieren oder auch auszuhandeln.

Und es gilt, aufmerksam zu sein, etwa wenn sich beim Online-Lernen typische und häufige urheberrechtliche Fragen stellen. Und wachsam zu bleiben, wenn von Videomeeting-Diensten personenbezogene Daten genutzt werden. Lesen Sie dazu unsere Artikel der vergangenen Tage.

Eingesetzte Geräte und Apps sollten für alle Lernenden erreichbar sein, Schulen und Bildungseinrichtungen nur Werkzeuge einsetzen, die sich jeder leisten könne. Das sagte uns die Bildungsexpertin Marina Weisband, die zudem rät, datenschutzrechtliche Bedenken nicht zu negieren, aber auf kurzfristige Sicht nicht prioritär zu behandeln.

Ebenfalls als temporäre Offensive, um die dringlichen Probleme mit den Auswirkungen des Corona-Virus anzugehen, versteht sich die „Open COVID-Initiative“. Eine Allianz aus Wissenschaftler*innen, Jurist*innen und Unternehmen entwickelte das Konzept einer begrenzte Zeit offenen Lizenz für Patentrechte.

In unserem März-Newsletter verzichteten wir bewusst auf Veranstaltungstipps – nun greifen wir diesen Service gerne wieder auf. Mittlerweile finden viele Konferenzen, Tagungen, Workshops und sogar Barcamps online statt.

Eine gute Nachricht haben wir noch, sie betrifft uns selbst: Seit Anfang April ist Georg Fischer als Redakteur fest dabei, und darüber freuen wir uns ganz besonders. Der studierte Soziologe ist seit 2014 regelmäßig als Autor für iRights.info tätig. Georg beschäftigt sich intensiv mit empirischer Urheberrechtsforschung, schreibt gerne und häufig über rechtliche und kultursoziologische Aspekte kreativer Musiknutzung, ist Kurator des Remix-Museums und veröffentlichte vor kurzem seine Dissertation mit dem Titel Sampling in der Musikproduktion. Das Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Kreativität“. Kurzum: eine ideale Verstärkung unserer Redaktion!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und verbleiben mit den besten Grüßen aus der iRights.info-Redaktion, Henry Steinhau und Georg Fischer

P.S.: Wenn Sie Ideen haben, Fragen stellen wollen oder uns einfach nur Feedback geben möchten, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

Inhalt

  • Neues bei iRights.info
  • Partnerprojekte
  • Online-Veranstaltungstipps
  • Webschau

Neues bei iRights.info

Unterricht zu Hause – und was macht der Datenschutz?

Homeschooling ist für Lehrende und Lernende das Gebot der Stunde. Die Datenschutzpraktiken beliebter Werkzeuge rufen Hamburger Datenschützer*innen auf den Plan. Digitalbildung-Expertin Marina Weisband plädiert für Pragmatismus und mahnt, die Bildungsgerechtigkeit an erster Stelle zu sehen.
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Library-Stuttgart-CC-BY-Hans-B-Sickler

BMJV will gesetzliche Ausnahmen für Bildung und Wissenschaft entfristen, um für Akteure Rechtssicherheit zu schaffen

Ein kurzzeitig verfügbarer Referentenentwurf zur ersten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, die Befristung der seit 2018 geltenden Wissenschaftsschranken zu streichen – diese sei laut BMJV nicht mit Unionsrecht vereinbar.
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bildung-OER

Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten

Darf man Vorlesungen und andere Veranstaltungen aufzeichnen, veröffentlichen oder fremde Skripte ins Netz hochladen? Was sind Open Educational Resources, was ist Open Access? Wem gehören die Rechte an wissenschaftlichen Arbeiten? Antworten auf häufige Fragen zum Urheberrecht für Lernende.
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Open COVID: Freie Lizenzen für offenes Wissen in der Coronakrise

Aufmacher OPEN-COVID-PLEDGE-Meldung
Ein Zusammenschluss von Vertreter*innen aus Wissenschaft, Recht und Wirtschaft will rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Coronapandemie abbauen – mit einer neuen, auf die Krise zugeschnittenen Open-Content-Lizenz. Forschung und Industrie können damit Patente und Urheberrechte befristet freigeben. Kürzlich vermeldeten US-amerikanische Technologie-Konzerne, sich der Initiative anzuschließen und Patente für begrenzte Zeit zu öffnen, darunter Amazon, Facebook, HP, IBM und Microsoft.
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Plant&Perry

US-Gerichte: Led Zeppelin sowie Katy Perry haben (doch) nicht plagiiert

In zwei international beachteten Copyright-Prozessen ging es auch darum, wie „originell“ bestimmte musikalische Sequenzen sein müssen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Was die Entscheidungen für künftige Musikurheberrechts-Streits bedeuten, muss sich noch zeigen.
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Partnerprojekte: Mobilsicher

Aufmacher VideoChatTests Mobilsicher
Heimbüro und Beschulung zu Hause lassen die Nutzung von Videomeeting-Diensten in die Höhe schnellen. Die Multiplattform-Lösung Zoom machte aufgrund bedenklicher Datenschutzpraktiken und Sicherheitsproblemen von sich reden. Grund genug für die Kolleg*innen von Mobilsicher, nach weiteren Produkten Ausschau zu halten und diese einem Sicherheitscheck zu unterziehen. Zu den ihrer Meinung nach fünf besten Zoom-Alternativen gibt es einen Videobeitrag und eine Übersicht in Textform.

iRights.Lab: Das KI-Ethik-Label

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Wenn „künstliche Intelligenz“ und algorithmische Systeme „ethischen“ Maßstäben folgen sollen, können Wertekataloge hilfreiche Richtlinien sein. Ein Beispiel dafür sind die von der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem iRights.Lab entwickelten Algo.Rules. Um nun solche abstrakten Prinzipien einerseits und anwendungsfreundliche Informationen für technisch weniger versierte Verbraucher*innen zusammenzubringen entwarf die AI Ethics Impact Group, an der das iRights.Lab mitwirkt, ein KI-Ethik-Label. Mit farbigen Kennzeichnungen, die dem Energieeffizienzlabel bei elektronischen Haushaltsgeräten ähneln, reduziert es die dem Thema innewohnende Komplexität. Die „Ethik“ wird mit den Werten Transparenz, Verantwortlichkeit, Privatsphäre, Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit klassifiziert. Zudem zeigen mehrere Mess-„Stufen“ an, wie „transparent“ oder „verlässlich“ ein KI-System ist.

iRights.Lab: Coron-A-Mat und Post-Coron-A-Mat

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Banner Post-Coron-A-Mat
Die Kolleg*innen vom iRights.Lab entwickelten und produzierten zwei clevere Anwendungen für den Umgang mit den Auflagen rund um die Corona-Pandemie – und mit deren Auswirkungen. Der kostenlose Coron-A-Mat enthält hunderte Tipps und Anregungen, die Langeweile, Lagerkoller, Ideenstaus, soziale Distanz, Einfallslosigkeit, Einsamkeit, Angst und Beziehungsstress bekämpfen, die inspirieren, aufheitern und unterhalten sollen. Unter anderem mit Antworten auf Fragen wie „was mache ich, wenn mir meine Liebsten fehlen?“ oder „Was mache ich, wenn ich helfen möchte?“. Der kürzlich hinzugekommene Post-Coron-A-Mat beschäftigt sich „mit den großen und kleinen Dingen, die wir in dieser Krise über uns, unsere Gesellschaft und das Leben lernen“. Die für weitere Inhalte und Anregungen der Nutzer*innen offene Web-Anwendung versteht sich als „als kollektiver Denkzettel“.

Online-Veranstaltungstipps

Webseite bcpb

OERcamp beim Barcamp politische Bildung online

Das Barcamp politische Bildung (#bcpb) behandelt Beteiligungsformen, Inklusion und digitales Lernen. Statt in Hüll bei Hamburg findet es vom 5. bis 7. Mai online statt. Es wendet sich an Akteur*innen, die zu gesellschaftlichen, politischen, kulturellen oder sozialen Themen mit jungen Menschen oder Erwachsenen arbeiten. Zum Programm gehört auch ein kompaktes #OERcamp, geplant für den 6. Mai. In dessen Rahmen bietet iRights.info-Redakteur Henry Steinhau zwei Sessions zu Freien Creative Commons-Lizenzen für Bildungsmaterialien Bilder und Grafiken. Details zu Programm, Zeiten, Formen, Teilnahme und Anmeldung finden sich auf der Website des #bcpb.

Workshop „Rechtliche Fragestellungen bei Digitalisierungsprojekten“

Der bewährte Workshop über „Rechtliche Fragestellungen bei Digitalisierungsprojekten“ von und mit iRights.Law-Anwalt Paul Klimpel findet am 28. April 2020 von 11 bis 12:30 Uhr als Online-Workshop statt. Er wurde von ihm in Kooperation mit dem Weiterbildungsnetzwerk museOn sowie dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung digiS entwickelt. Die Universität Freiburg bietet ihn als Online-Lehrveranstaltung an. Interessent*innen können sich bei der Uni anmelden.

re:publica 2020 am 7.5. online

Nachdem es zuletzt hieß, die re:publica werde in diesem Jahr nicht im Mai sondern im August stattfinden, vermeldeten die Organisator*innen nun, am 7.5. eine Online-re:publica durchzuführen. Basis ist eine neuartige Online-Plattform mit vier Kanälen, vier Diskussionsräumen und einem TV-Studio. Von 11.30 bis 23 Uhr sollen in 53 Programm-Sessions insgesamt 89 Sprecher*innen über ein breites Spektrum an gesellschaftspolitisch relevanten Digitalisierungsthemen reden und diskutieren, unter anderem zu Verschwörungstheorien, Gewalt im Netz, die Proteste in Hong Kong und digitale Bildung. Die Online-Teilnahme ist kostenfrei. Die als re:publicaTV überschriebene Veranstaltung verstehen die Macher*innen als Prototyp für künftige Online-Konferenzen. Ob die re:publica im August stattfindet, ließen sie offen („nicht im bekannten, analogen Format“). Weitere Informationen (in Kürze) unter re-publica.tv
Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an post@irights.info.
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Warum „freier Zugang“ und „Open Access“ nicht dasselbe sind. Im Blog der TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek – schreibt TIB-Mitarbeiter Stefan Schmeja, dass viele Verlage die Zugriffseinschränkungen für wissenschaftliche Literatur gelockert hätten: „Zunächst für SARS-CoV-2-relevante Forschung, um die Bekämpfung des Virus zu beschleunigen. Seit dem Schließen von Universitäten und Bibliotheken für alle Fachgebiete, um den zu Hause sitzenden Forschenden und Studierenden den Zugang zur Literatur zu erleichtern.“ Das sei hilfreich, jedoch nicht Open Access im eigentlichen Sinn, da die wissenschaftlichen Informationen nicht dauerhaft ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich seien oder nachgenutzt werden könnten.

Wie man Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnet. Nachdem man Creative-Commons-lizenzierte Werke und Materialien bearbeitet hat, gibt es ein paar Regeln für die korrekte Kennzeichnung der vorgenommenen Veränderungen zu beachten.Das erklärt iRights.Law-Anwalt Paul Klimpel in einem Beitrag für OERinfo.

Wissenschaftler fordert freie digitale Materialien für Schulen
Der Bremer Professor Frank J. Müller gehört zu den bekanntesten Verfechtern der Open Educational Resources in Deutschland. Eine nichtkommerzielle Plattform für E-Learning, mit qualitativ hochwertigen digitalen Bildungsmaterialien, die frei genutzt werden können, wäre seiner Meinung nach gerade in Zeiten der Coronakrise ideal. (Zu Müller und zum „norwegischen OER-Modell“ der Nationalen Digitalen Lernarena, von dem Deutschland lernen könnte, siehe auch unser Interview vom Juni 2019.)

Das International Documentary Film Festival Amsterdam @IDFA bietet in seinem Online-Archiv zirka 340 Dokumentarfilme zum kostenlosen Online-Streamen. Davon sind etwa 200 auch außerhalb der Niederlande verfügbar. Dies meldete die taz kürzlich in einem Artikel.

Das Verhältnis von Freiheit und Restriktion im Urheberrecht behandelte die zweitägige interdisziplinäre Fachtagung „Tipping Points“, die Ende Februar im Berliner Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft stattfand. Anhand von Tipping Points (Kipppunkten) erörterten zahlreiche Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen beispielhaft, wo das (Urheber-)Recht vor neuen Herausforderungen steht und wie dadurch auch Normsetzungsprozesse beeinflusst werden. Ein ausführlicher Bericht der Tagung erschien kürzlich auf der Webseite von Telemedicus. Die Veranstaltung wurde von der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM) zusammen mit dem Weizenbaum-Institut organisiert (unter Beteiligung von iRights.info-Redakteur Georg Fischer).


Erwartungen an den Rechtsstaat in der digitalen Transformation. In einer ausführlichen Betrachtung widmet sich die Juristin und iRights.Lab-Mitarbeiterin Ramak Molavi Vasse’i im Journal für Rechtspolitik (Ausgabe 28, 2020) einer Analyse des Status Quo bei der digitalen Transformation. Im Anschluss daran stellt sie Lösungsmöglichkeiten vor, mit denen der Rechtsstaat seinen Aufgaben gegenüber den Bürger*innen unter digitalen Rahmenbedingungen gerecht werden kann. So sei, anstatt neuen Technologien deterministisch gegenüberzustehen, mehr Souveränität geboten, um zukünftig mehr Handlungsräume schaffen zu können.

control ©: Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine Bürgerinitiative und Nichtregierungs-Organsiation, sieht das aus analogen Zeiten stammende, gleichwohl immer wieder reformierte Urheberrecht heutzutage vielfach im Konflikt mit der Kommunikationsfreiheit. Betroffen seien Wissenschaftler*innen, Lehrer*innen, Aktivist*innen, aber auch die Urheber*innen selbst. So seien beispielsweise die Regelungen, nach denen Wissenschaftler*innen ihre Forschungsergebnisse zügig als Open Access-Publikation veröffentlichen können, oft so kompliziert gestaltet, dass sie noch zu wenig genutzt würden. Für solche und weitere Konfliktfragen will die GFF durch strategische Klagen Rechtssicherheit im Sinne der Wissenschaftsfreiheit schaffen. Dafür rief sie kürzlich das Projekt control © ins Leben.

Pressefreiheit und Freiheit des Netzes. Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat im Computerspiel Minecraft, das teils auch in Ländern mit zensiertem Internet zugänglich ist, eine digitale Bibliothek aufgebaut, um damit für Zensur und Pressefreiheit zu sensibilisieren. Wie Deutschlandfunk Kultur berichtet, enthalte die „Uncensored Library“ spezifische Informationen zum jeweiligen Stand der Pressefreiheit in einem bestimmten Land sowie Sammlungen ehemals zensierter Artikel.
Bildnachweise:
1. Titelbild: Video Conference by Vectors Point from the Noun Project CC BY 3.0
2. Foto: Library Stuttgart, Hans B. Sickler, CC BY
3. Grafik: Libby Levi, opensource.com, CC BY-SA
4. Fotos: Links: Led Zeppelin in Chicago, 1977, Jim Summaria, CC BY-SA via Wikimedia Commons; Rechts: KATY PERRY PARIS - ELYSEE MONTMARTRE - 2009 oouinouin via flickr CC BY 2.0
5. Alle Screenshots: irights.info
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