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iRights.info-Newsletter im Juni 2020

Liebe Leserinnen und Leser,
Büro-Arbeit und Lernen zu Hause sowie geschlossene Museen, Bibliotheken, Bildungs- und Kultureinrichtungen sorgen dafür, dass wir alle (noch) mehr Zeit in digitalen Räumen und auf Webseiten verbringen. Wir lernen neue Plattformen und Interaktionsformate kennen, probieren sie aus oder produzieren sie sogar selbst.

Für viele Beteiligte stellen sich damit auch urheber- und nutzungsrechtliche Fragen. Eine Menge Antworten liefern Artikel aus den vergangenen Wochen bei iRights.info – auf die wir Sie mit diesem Newsletter gerne hinweisen.

Was gilt für GIFs – die Kurzfilmchen, die als Visualisierung bestimmter Emotionen oder Mimik-Ersatz zur alltäglichen digitalen Kommunikation gehören – und wie sind sie urheberrechtlich einzuordnen (kurz gesagt: nicht ganz leicht), darauf gehen wir ausführlich ein.

Lehrende, die ihre Lerngruppen nun online erreichen müssen, nutzen dafür mitunter auch soziale Netzwerke, wie eben Facebook. Inwieweit sich dabei die Lizenzbedingungen offener Bildungsmaterialien (OER) mit den Nutzungsbedingungen von Facebook vereinbaren lassen, haben wir uns näher angesehen (Spoiler: eher suboptimal).

Auch für Akteur*innen in Museen und Einrichtungen des kulturellen Erbes gelten urheberrechtliche Rahmenbedingungen. Welche Möglichkeiten sie beim Digitalisieren ihrer Bestände mittels Reproduktionsfotografien haben, erläutert eine genaue Bestandsaufnahme.

Und wer sich zu „Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich“ näher informieren will, dem empfehlen wir den kürzlich erschienenen, ebenso kompakten wie hilfreichen Leitfaden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und verbleiben mit den besten Grüßen aus der iRights.info-Redaktion, Henry Steinhau und Georg Fischer

P.S.: Wenn Sie Ideen haben, Fragen stellen wollen oder uns einfach nur Feedback geben möchten, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

Inhalt

  • Neues bei iRights.info
  • Neue Publikationen
  • Partnerprojekte
  • Online-Veranstaltungstipps
  • Webschau

Neues bei iRights.info

OER und Facebook: Bedingt möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert

Obwohl es Creative Commons-Lizenzen erlauben, Inhalte zu teilen und öffentlich zugänglich zu machen, ist Facebook dafür nur bedingt geeignet. Das liegt an den Nutzungsbedingungen, die der Weiterverbreitung CC-lizenzierter Werke mitunter im Weg stehen.
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Facebook und GIPHY: Bilder, die Millionen bewegen

Mit dem Kauf des GIF-Dienstes GIPHY sorgte Facebook Mitte Mai für Aufsehen. Was so besonders an den kurzen Bildsequenzen ist, wieso sie mitunter zu Memes werden und welche Rolle das Urheberrecht in dieser Art der digitalen Kommunikation spielt, weiß Georg Fischer.
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Reproduktionsfotografie: Welche Möglichkeiten haben Museen?

Die Digitalisierung bietet Museen neue Möglichkeiten, ihrem Publikum Inhalte zu vermitteln. Ein wichtiges Instrument dafür sind Reproduktionsfotografien. Wie die Regelungen dafür im Zuge der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgelegt und umgesetzt werden können, erläutert Stephanie Niederalt.
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Typewriter

Was die Fälschungen von Claas Relotius über die digitale Transformation des Journalismus lehren

In Juan Morenos Buch „Tausend Zeilen Lüge“ geht es nicht nur um das Entlarven eines dreisten Blenders. Es verdeutlicht, worauf sich Verlage bei der journalistischen Qualitätssicherung einstellen müssen, analysiert Georg Fischer.
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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit gegenüber Urheberrecht – Sampling weiterhin nur halb legal

Mit zwei Urteilen zu Urheberrechtsfragen hat der Bundesgerichtshof Ende April die Pressefreiheit gestärkt, etwa zur Rechtmäßigkeit, die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ zu veröffentlichen. Die Entscheidung zum Sampling-Streit „Metall auf Metall“ verwies der BGH zurück an die vorherige Instanz.
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Was geht bei digitaler Bildung? Urheberrechtsfragen im Überblick

Leere Hörsäle, geschlossene Unis, stattdessen Fernlernen und Video-Meetings – die Corona-Pandemie fordert Lehre und Forschung heraus, verstärkt digitale Plattformen und Methoden zu nutzen. Hierbei gilt es für Beteiligte, urheberrechtliche Bestimmungen zu beachten.
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Neue Publikationen

Recht und Zugang

Neue Open Access-Zeitschrift für Rechtsfragen zu digitalen Sammlungen gestartet

Wie können Museen, Bibliotheken und Archive ihre Sammlungen digital öffnen und rechtssicher der Allgemeinheit zugänglich machen? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die neue Fachzeitschrift „Recht und Zugang“.
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Alles rechtens? Neuer Leitfaden zu Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich erschienen

Wie finde ich eine geeignete Videochat-Software für Besprechungen? Was müssen Museen beachten, wenn sie auf Youtube durch ihre Ausstellungen führen? Und worauf kommt es für Autor*innen bei Online-Lesungen ihrer Bücher an? Diese und weitere Fragen behandelt Till Kreutzer in einem neuen Leitfaden.
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Partnerprojekte: Mobilsicher

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Die offizielle deutsche Corona-Warn-App, auch als Contact-Tracing-App umschrieben, steht nun in den App-Stores zum Download zur Verfügung. Die Kolleg*innen von Mobilsicher haben sich die App näher angesehen und bewerten die wichtigsten Punkte in ihrem gewohnt kompakten wie verständlichen Prüfbericht.

iRights.Lab: Data Governance-Report zu Datenschutz

Datenschutz – dieser Begriff löse bei Vielen zunächst Unbehagen und Unsicherheit aus, konstatieren die Mitarbeiter*innen beim iRights.Lab, um auf ihren aktuellen Data-Governance-Report hinzuweisen. Darin zeigen sie drei Perspektiven auf, wieso man sich überhaupt mit Datenschutz beschäftigen sollte: eine pragmatische, eine gesellschaftliche und eine unternehmerische Sichtweise. Es müsse sich nicht jede*r sofort zu einem/einer Datenschutzexpert*in wandeln. Vielmehr sei Datenschutz ein fortwährender Prozess und die richtige Umsetzung in der Organisation könne man schrittweise erarbeiten. Hierfür will der Data Governance-Report, der nun zum Download bereit steht, konkrete Hilfestellung leisten: etwa mit einer Datenschutz-Checkliste, als eine Grundlage für eine souveräne Auseinandersetzung mit den Kernthemen und -fragen. Zudem bietet der Report das „DSVGO-Refresh Quiz“, bei dem man seinen eigenen Wissensstand testen und somit feststellen kann, wo noch Wissenslücken bezüglich der Datenschutzgrundverordnung bestehen.

Online-Veranstaltungstipps

iRights.Lab beim Digitaltag 2020 online

Der Digitaltag findet jährlich statt. Dahinter steht die Initiative „Digital für alle“, in der mehr als 25 Verbände, Gewerkschaften und Organisationen zusammenarbeiten, um digitale Teilhabe für alle zu fördern. In diesem Jahr bietet der Aktionstag – am 19. Juni 2020 – zahlreiche Online-Formate, wie Live-Streaming, Online-Beratungen, Webinare und virtuelle Events. Auch das iRights.Lab beteiligt sich mit dem „Einstiegs-Workshop: Wie kommt es zu algorithmenvermittelter Diskriminierung?“, einer Informations- und Diskussionsrunde per Videokonferenz (14-16 Uhr).
Generell sollen bei den über 1.000 Einzelaktionen des Digitaltags die unterschiedlichen Aspekte der Digitalisierung beleuchtet und gemeinsam diskutiert werden, egal ob Sorgen oder Ängste, Chancen oder Herausforderungen. Es gehe darum, heißt es in der Ankündigung, dass jede und jeder in die Lage versetzt werden müsse, „sich souverän und sicher, selbstbewusst und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Die Veranstaltungen sind offen, eine aktive Beteiligung ist erwünscht. Mehr Infos und alle Termine unter digitaltag.eu.

Diskussion zum „Berliner Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts“

Eine Online-Diskussionsveranstaltung beschäftigt sich mit dem „Berliner Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts“. Dazu lädt die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg auch Till Kreutzer ein, Anwalt bei iRights.Law und Mitgründer des iRights e.V.: Kreutzer war an dem 2015 vorgelegten „
Konzept für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter“ beteiligt und wird dieses am 8.7.2020 von 18:15 bis 19:30 Uhr näher erläutern sowie Fragen beantworten.
Die Veranstaltung ist über das Videokonferenzsystem Zoom zugänglich (Link: https://fau.zoom.us/j/93470420764, Meeting-ID: 934 7042 0764).
Das Gedankenexperiment liegt sowohl in deutscher Fassung (PDF) als auch in englischer Fassung vor.
zugang-gestalten

Vorankündigung: Zugang gestalten 2020 als Online-Konferenz

„Zugang gestalten!“ ist eine jährlich stattfindende Konferenz, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Zugang zum kulturellen Erbe beschäftigt. In diesem Jahr wird sie vom 28.-30. Oktober als Online-Konferenz stattfinden.
Infolge der Corona-Krise, der weitgehenden Schließung von Kulturinstitutionen und der Absage vieler Konferenzen änderten die Veranstalter*innen, darunter mehrere Museen, Einrichtungen des kulturellen Erbes sowie iRights.info, das Format und den inhaltlichen Schwerpunkt. So soll gemeinsam reflektiert werden, welche neuen Wege viele Institutionen und Initiativen in diesem Jahr gehen mussten, da der Kontakt zu anderen meist nur online möglich war, heißt es auf der Webseite. Es seien interessante und auch nachhaltig zukunftsgerichtete Formate und Arbeitsweisen entstanden, die Krise hätte zu einem Innovationsschub geführt und Transformationsprozesse beschleunigt. Andererseits sei auch deutlich geworden, wo noch immer infrastrukturelle Schwierigkeiten bestehen und wo die Vermittlung des kulturellen Erbes über das Internet an seine Grenzen stoße. Aktuelle Informationen unter zugang-gestalten.org.
Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an post@irights.info.
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Leistungsschutzrecht für Presseverlage: VG Media zieht Klage gegen Google zurück. In dem jahrelangen und in mehreren Verfahren geführten Streit zwischen deutschen Verlagen und Google hat die daran beteiligte VG Media kürzlich eine Klage beim Landgericht Berlin zurückgezogen. Darin warf die Verwertungsgesellschaft dem Internetkonzern vor, das Presseleistungsschutzrecht verletzt zu haben. In einer Pressemitteilung begründet die VG Media ihren Rückzug mit der „zu erwartenden Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei.“ Bereits im September 2019 hatte der Europäische Gerichtshof das deutsche Presseleistungsschutzrecht aufgrund einer versäumten Vorab-Notifizierung seitens der Bundesregierung bei der EU für nicht anwendbar erklärt (wie auch irights.info berichtete).
Laut VG Media würde sie durch den Klageverzicht weitere Kosten vermeiden, weil das Verfahren damit beendet ist. Gleichwohl wird sie sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen, auch die von Google, darauf weist die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) in einem Beitrag hin, und schreibt: „Die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Leistungsschutzrechts geht damit weiter in die Miesen: Verdient wurde praktisch nichts damit, aber die Rechtsverfolgungskosten betragen schon jetzt einen zweistelligen Millionenbetrag. Die nicht zu beziffernden gesellschaftlichen Kosten und Kollateralschäden, zum Beispiel für unterbliebene Investitionen und Innovationen durch neue Anbieter von Suchtechnologien, kommen noch hinzu.“


Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) geht in die Insolvenz. Der vor über 35 Jahren gegründete Verein, in dem sich Unternehmen aus der Film- und Musikindustrie, Verlage und Verwertungsgesellschaften zusammenschlossen, ging juristisch dagegen vor, wenn gewerbsmäßige Anbieter Medieninhalte unrechtmäßig beziehungsweise aus illegalen Quellen verbreiteten. Nun eröffnete ein Berliner Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVU wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Wie golem.de berichtet seien zuletzt zahlungskräftige Mitglieder aus der GVU ausgetreten. Zudem hätte es im Verlauf der vergangenen Jahre mehrere Meldungen zu zweifelhaften Praktiken des Vereins gegeben.

US-Verlage verklagen das Internet Archive wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Internet Archive hat seit Anfang Juni eine Urheberrechtsklage am Hals. Der Grund: Mit der „National Emergency Library“ – zu deutsch etwa „Notstandsbibliothek“ – hatte die Website Ende März mehr als eine Million Buchscans digital und ohne Einschränkungen verfügbar gemacht. Damit wollte die Website vor allem Schüler*innen, Forschende und Lehrende unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise und der in Folge geschlossenen Bibliotheken keine Bücher mehr ausleihen konnten. Den vier großen Verlagen Hachette, Harpercollins, Wiley und Penguin Random House gefiel diese Öffnung ganz und gar nicht. In ihrer Anklageschrift (Bericht und PDF bei heise.de) verlangen die Verlage die Schließung der digitalen Notstandsbibliothek und pochen wegen mutmaßlich entgangener Umsätze auf Schadensersatz. Bis zum Beginn der digitalen „National Emergency Library“ funktionierte das Leihsystem des Internet Archive wie eine Bibliothek mit Präsenzbestand: Für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen konnte sich immer nur eine Person ein gescanntes Buch ausleihen.

Anti-Porno-Filter und Dominic Cummings – Missverständnis auf Twitter. Vor kurzem geriet Dominic Cummings – einer der wichtigsten Berater von Großbritanniens Premierminister Boris Johnson – in die Schlagzeilen, weil er gegen die britischen Ausgangsbestimmungen verstoßen hatte. In der Folge entstand eine hitzige Debatte, die aber auf Twitter teilweise automatisiert zensiert wurde – von sogenannten „Anti-Porn-Filtern“. Alle Tweets, die das Wort oder den Hashtag „Cummings“ enthielten, wurden automatisch geblockt, weil die Filtertechnologie diese fälschlicherweise als sexuell explizite Darstellungen einstufte. Dies verhinderte offensichtlich, dass die Diskussion um den Berater auf Twitter in den Trends auftauchte. Im Gegensatz dazu trendeten Fehlschreibweisen von Cummings‘ Namen wie #cummnings oder #cummigs. Der Fall ist nicht nur kurios, sondern auch brisant, weil er die Befürchtungen der Gegner*innen der sogenannten „Uploadfilter“ erfüllt. Diese nehmen an, dass die Filtertechnologien nicht nur Urheberrechtsverletzungen verhindern, sondern sich prinzipiell auch gegen rechtlich unbedenkliche, aber politisch nicht erwünschte Aussagen einsetzen lassen und damit die Meinungsfreiheit beschneiden können.

Warum TikTok zu neuen Songstrukturen führt. Die chinesische Social Media-Plattform TikTok ist bunt, laut und schrill. Wer dort auffallen will, muss sich originelle Inhalte überlegen, die die User*innen zum Mitmachen bewegen. Auch für die Musikindustrie scheint TikTok mehr und mehr Bedeutung zu entfalten, wie ein Bericht beim Deutschlandfunk nahelegt: Musiker*innen können sich auf der Plattform durch geschicktes Self-Marketing bekannt machen und durch Mitmach-Challenges Reichweite generieren, bis sie von den großen Labels der Musikindustrie entdeckt werden. Auch auf die Songstruktur nimmt TikTok Einfluss: Die Länge von 15 Sekunden, die TikTok-Clips maximal haben dürfen, wirkt sich auf den Aufbau der dort kreierten Musik aus, zum Beispiel nach dem Schema elf Sekunden Intro und vier Sekunden Höhepunkt. Ob und wie die kurzen Songs von der Plattform vergütet werden (zum Beispiel nach Höhe der Klickzahlen), steht allerdings noch nicht fest. Derzeit verhandelt die Musikindustrie mit der Plattform um angemessene Vergütungen. Zum Artikel: Wie TikTok die Musikindustrie verändert (Deutschlandfunk).

Kurzfilme zu Urheberrecht im Rahmen des bayerischen Medienführerscheins. Um Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse zu mehr Medienkompetenz zu verhelfen, sie an Grundkenntnisse zum Urheberrecht heranzuführen und sie zu einer „verantwortungsbewussten und selbstbestimmten Nutzung von Medien“ zu befähigen, stellt die gemeinnützige Stiftung Medienpädagogik der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) seit kurzem drei neue Clips zur Verfügung, die sich auch für die Unterrichtseinheiten des Medienführerscheins Bayern einsetzen lassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie können unter www.medienfuehrerschein.bayern kostenfrei genutzt und heruntergeladen werden. Erstmals sind auch barrierefreie Fassungen mit Untertiteln und Audiodeskription verfügbar.

Twitch fordert zu massenhaftem Löschen von Let’s-Play-Kurzvideos auf. Die zu Amazon gehörende und von Gamer*innen dominierte Video-Plattform Twitch sieht sich seit kurzem mit Vorwürfen konfrontiert, dass in nutzergenerierten Videoclips massenhaft Urheberrechtsverletzungen stattfänden. Laut einer Meldung auf golem.de würde von bisher unbekannter Seite moniert, dass bei solchen, bis zu 60 Sekunden langen Clips, im Hintergrund urheberrechtlich geschützte Musik zu hören ist. Bei den Clips handele es sich meist um unbearbeitete Mitschnitte aus Let’s-Play-Live-Streams oder -Videos. Der Meldung zufolge haben die Twitch-Betreiber*innen nun ihre Nutzer*innen aufgefordert, solche Clips zu löschen – was bei zahlreichen Gamer*innen zur Folge hätte, dass sie ihr mitunter sehr umfangreiches Archiv verlören.

Instagram will DJs von rechtsverletzenden Uploads abhalten. Auch beim zu Facebook gehörenden Netzwerk Instagram sind vertonte Videos möglich, sie dürfen bis zu 90 Sekunden lang sein. Weil es offenbar auch hier immer wieder dazu kommt, dass darin urheberrechtlich geschützte Musik unrechtmäßig genutzt wird, starteten die Instagram-Betreiber*innen eine Kampagne: Mit eingeblendeten Bannern warnen sie ihre Nutzer*innen explizit davor, Musik zu nutzen, für die keine Nutzungsgenehmigung vorliegt – und zielen damit auf DJs ab, die via Instagram ihre Sets posten. Das vermutet die auf Elektronische Tanzmusik spezialisierte Webseite edm.com in ihrer Meldung.

Irrtümliche Sperrungen von Klassik-Streams bei Youtube und Facebook. Während es bei den beiden oben genannten Fällen um die Nutzung fremder Musikaufnahmen geht, sehen sich auch Klassik-Musiker*innen einer automatisierten Sperrung eigener Aufnahmen gegenüber. So etwa die Musiker*innen des kalifornischen Ensembles Camerata Pacifica und weitere, deren eigene Einspielungen von klassischen Werken durch die Plattformen Youtube und Facebook gesperrt wurden. Das berichtet die Washington Post. Die Werke von Mozart, die die Musiker*innen spielten und aufzeichneten, sind aufgrund längst abgelaufener Schutzfristen gemeinfrei – doch für jede Aufführung oder Einspielung genießen die Künstler*innen eigene Leistungsschutzrechte. Da es von diesen Stücken aber etliche werkgetreue Aufnahmen zahlreicher Orchester oder Ensembles gibt, schlagen die von Youtube und Facebook eingesetzten Filter offenbar regelmäßig an, und dabei oft irrtümlich. Dies sei für die Künstler*innen nicht nur generell sondern derzeit besonders ärgerlich, da sie aufgrund Corona-bedingter Maßnahmen nicht auftreten können und über gestreamte Live-Konzerte oder Aufzeichnungen Spenden und Zuwendungen generieren – was ihnen durch die fehlerhaften Sperrungen jedoch massiv beschnitten werde.
Bildnachweise:
1. Titelbild: „Facebook“ von Sarah Marshall, lizenziert unter CC-BY-2.0
2. Foto: „Mind the Steps“, Ivan Rigamonti, CC BY-NC-ND 2.0.
3. Foto via Pixabay, CC0
4. Foto: „Typewriter“ von Björn CC BY-NC-SA 2.0
5. Sitzungssaal im BGH. Foto: ComQuat, CC BY-SA
6. Foto: „Reservierte Sitze“ von David~ CC BY 2.0
7. Recht und Zugang, Nomos Verlag, lizenziert unter CC-BY-SA
8. welcomia/Freepik, Collage: Georg Fischer
9. Abbildung zur Corona-App: Mobilsicher
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