Wie darf Sky seine Preise erhöhen? Was will der Bund beim Jugendmedienschutz? Wo stehen wir beim Breitband-Web?
Der Bezahlsender Sky erhöht seine Preise. Darf er das, wie er will? Wie muss er Preissteigerungen begründen? Das erörtert Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Law-Blog und zitiert den Bundesgerichtshof, der 2007 erklärte: Der Kunde müsse erkennen können, bei welchen Kostengruppen eine Steigerung auf ihn umgelegt werden könne und wie die einzelnen Kostenelemente gewichtet seien. Zu diesen AGB-Klauseln von Sky hält Vetter Zweifel für angebracht.
Bekommt Deutschland eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz? Das zumindest ist die Vorstellung von Familienministerin Manuela Schwesig. In einem Interview mit der Welt erklärt sie, dass sie die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien umbauen und damit den Jugendmedienschutz im Internet modernisieren will. Zu den Zielen gehört, ein neues Gütesiegel zu entwickeln, um geprüfte kinder- und jugendgerechte Online-Angebote zu kennzeichnen.
Was können Rumänien, Schweden und Lettland, die Niederlande und Malta besser als Deutschland? Sie sind weit vorne, was den prozentualen Anteil von Haushalten mit superschnellen (mindestens 100 MBit/s) und ziemlich schnellen (mindestens 30 MBit/s) Breitband-Internetzugängen betrifft. Darüber informiert der jüngste Jahresbericht über den „digitalen Fortschritt der Mitgliedsstaaten“ der EU-Kommission, auf den Heise Online näher eingeht.
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