White Paper: Potenziale und Hürden für Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
In einem sogenannten White Paper, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, setzt sich der Berliner Wirtschaftswissenschaftler Leonhard Dobusch mit den Möglichkeiten für die Nutzung von Creative Commons Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinander. Die Untersuchung gab der SPD-nahe Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ in Auftrag.
Dobusch lehrt und forscht an der Freien Universität Berlin als Juniorprofessor für Organisationstheorie. Im Fazit seines White Papers schreibt er: „Es gibt nicht nur gute Gründe für einen verstärkten Einsatz von Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch Bereiche, in denen die diesbezüglichen Hürden niedrig sind, etwa bei selbstproduzierten Beiträgen ohne Fremdmaterial.“
Die größten von der Allgemeinheit finanzierten Produzenten
Ausgangspunkt und Kernidee für das online verfügbare White Paper (PDF) sei die Tatsache gewesen, schreibt Dobusch im Paper, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Einrichtungen in Deutschland – die ARD-Anstalten, das ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio – die größten von der Allgemeinheit finanzierten Produzenten urheberrechtlich geschützter Inhalte seien. Zudem hätten diese Einrichtungen den ihnen erteilten Auftrag zu erfüllen: die Beitragszahlenden zu informieren und unterhalten.
Doch leider seien die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender nicht für die Allgemeinheit frei zugänglich, schreibt Dobusch in einer Meldung zu seinem White Paper, „und zwar nicht einmal in jenen Fällen, in denen es sich um reine Eigenproduktionen ohne Fremdmaterial und ohne nachgelagerte Verwertungsketten handelt. Die verstärkte Nutzung von Creative Commons könnte hier Abhilfe schaffen und so den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch ermöglichen, deren Bildungs- und Unterhaltungsauftrag noch besser zu erfüllen.“
CC-lizenzierte Inhalte bleiben trotz Depublizierungspflicht einfacher online
Diesem Ansatz folgend sollte die Untersuchung auch Potenziale sowie mögliche Ziele und Effekte für eine solche Creative-Commons-Nutzung näher beleuchten. Dazu heißt es im Abstract des White Papers:
Eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde der Verbreitung der produzierten Inhalte dienen und eine Weiternutzung in den verschiedensten Kontexten vereinfachen – etwa im Bildungsbereich. Hinzu kommt, dass offen lizenzierte Inhalte trotz der Depublizierungspflicht einfacher online verfügbar bleiben.
Darüber hinaus sollte die Untersuchung herausarbeiten, welche Hürden für eine Creative-Commons-Nutzung seitens öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bestünden, für welche Inhalte Creative Commons (CC) in Frage komme und welche Lizenzoptionen dabei gewählt werden sollten.
Fünf Handlungsempfehlungen
Der 17-seitige Bericht liefert eine Reihe von Pro-CC-Argumenten, die im Fazit in folgende fünf Handlungsempfehlungen münden:
Um den Anteil an Creative-Commons-lizenzierten Inhalten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu steigern, bieten sich folgende kurzfristigen Maßnahmen an:
- Studie zur Klassifikation von Inhalten hinsichtlich Lizenzierungstauglichkeit
- Creative-Commons-Integration in Content-Management-Systeme
- Informationsoffensive zu Creative Commons
- Überarbeitung von Standardverträgen
- Problem von verwaisten, öffentlich-rechtlichen Werken lösen
Diese Sofortmaßnahmen, heißt es im White Paper, könnten mittelfristig ergänzt werden durch Pilotprojekte mit AuftragsproduzentInnen in Bereichen, die ebenfalls für eine Creative-Commons-Nutzung in Frage kommen sowie die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Creative-Commons-Portals, in dem offen lizenzierte Inhalte gebündelt und durchsuchbar angeboten werden.
Mit diesem Befund dürfte das White Paper bei so manchem engagierten Fernseh- oder Radiomacher offene Türen einlaufen. Beispielsweise beim bekannten Wissenschafts-Journalist und TV-Moderator Ranga Yogeshwar, der kürzlich im Interview mit iRights.info erklärte: „Öffentlich-rechtliche Sendungen sollten frei zugänglich sein“.
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