Was verdient der Bund mit Nutzungsrechten?
Amtliche Werke sind gemeinfrei, in Deutschland aber nur unter sehr engen Voraussetzungen, die in Paragraf 5 im Urheberrechtsgesetz aufgezählt werden. Alle anderen von staatlichen Stellen produzierten Inhalte gelten deshalb als urheberrechtlich geschützt. Die Bundesregierung hat jetzt auf eine Anfrage (PDF) der Linken geantwortet, wieviel der Bund mit seinen Werken eigentlich verdient, wie Heise Online berichtet. Die Antwort wirft viele Folgefragen auf, interessant sind vor allem zwei Dinge:
- Der Bund lässt für bislang 100.000 Euro eine Software entwickeln, die Urheberrechtsverletzungen an „seinen” Werken aufspüren oder ihre Verfolgung erleichtern soll. Um was für eine Sotware es sich dabei handelt und wer damit untersucht werden soll – eine Art Variation des „Schultrojaners”? – bleibt bis jetzt im Dunkeln.
- Viele Stellen haben fast keine nennenswerten Einnahmen aus Nutzungsrechten. Ganze 8 Euro sind es beim Bundesbeauftragten für Datenschutz, 13 Euro bei der Bundespolizei. Aber es gibt auch Ausreißer: Bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind es 1,59 Millionen Euro im letzten Jahr, womöglich aus Archivmaterial, das gar nicht in jedem Fall geschützt ist. Beim Justizministerium sind es immerhin 1,3 Millionen, über die man bislang nur spekulieren kann.
Die Antwort selbst steht noch nicht online und folgt Update: jetzt auf der Bundestagsseite.
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