Verwirrung um Youtube-Embeds
Vergangenen Freitag hat der Bundesgerichtshof über „Framing” – so wird das Embedding von Videos dort genannt – verhandelt, aber noch nicht geurteilt. Verhandelt wurde über eine lange Frage: Verletzt man selbst Urheberrechte, wenn man ein Video einbindet, das jemand anderes ohne die Rechte hochgeladen hat? Seitdem sind viele Überschriften im Umlauf, in denen es irgendwie um Youtube, Embedding und Urheberrechtsverletzungen geht.
Das Hamburger Abendblatt weiß sogar schon von einer Entscheidung:
Die Verwendung von bereits auf anderen Plattformen publizierten Videos auf einer eigenen Internetseite verletzt eventuell das Urheberrecht. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Präzedenzfall.
Stephan Dirks hat den Streit bei Social-Media-Recht entwirrt und hält fest:
Was hat der BGH denn bloß entschieden?
Nichts. Gegenstand der Verwirrung, die sich momentan breitmacht, ist eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, die am 18. April 2013 (…) stattgefunden hat. Eine Entscheidung ist aber erst für den 16. Mai 2013 terminiert.
Klarheit gibt es dann im Mai, eventuell. Vielleicht geht der Streit aber auch erst zum Europäischen Gerichtshof.
Was sagen Sie dazu?