Verbraucherschützer fordern europäische Nutzerrechte bei Privatkopie und Onlinediensten

Mit einem fünf Punkte umfassenden Positionspapier zur Reform des Urheberrechts (PDF) sprechen sich Verbraucherschützer dafür aus, die private Nutzung im Urheberrecht und die Rechte von Konsumenten an digitalen Gütern zu stärken.
Das Teilen und Posten von Fotos, Filmen oder Musikbestandteilen auf sozialen Netzwerken und Internet-Plattformen sei eine übliche, alltägliche Kommunikationspraxis und gehöre zur Lebenswirklichkeit der Verbraucher. Doch so verbreitet dieser Umgang mit digitalen Inhalten auch sei, er berge Konflikte mit dem Urheberrecht. Daher seien für die Europäische Union neue Ausnahmeregelungen (Schranken) erforderlich, die dann auch die moderne Kulturtechnik des Remixens berücksichtigen sollten.
Nutzerrecht, Weiterverkauf und Geoblocking
Daneben fordert der VZBV, dass die Privatkopie als ein vollwertiges Nutzerrecht in den EU-Regelungen verankert wird. Derzeit ist die Privatkopie kein Nutzerrecht im strengen Sinn, sondern kann durch andere gesetzliche Regelungen oder etwa Nutzungsbedingungen eingeschränkt werden. Zudem plädiert er dafür, als Ausgleich für die angesprochenen neuen Nutzungsmöglichkeiten auf pauschale Vergütungen zu setzen.
In den weiteren Punkten des Positionspapiers spricht sich der Dachverband auch für flexiblere Nutzungsmöglichkeiten von legal erworbenen digitalen Inhalten aus. So solle es zum einen zukünftig möglich sein, diese Inhalte auf mehreren Geräten zu nutzen und über sie frei verfügen zu können, was derzeit nicht klar genug geregelt sei. Zum anderen sollen Verbraucher digitale Güter weiterverkaufen dürfen, bis dato nur bei Software höchstrichterlich erlaubt und sonst ebenfalls strittig.
Daneben fordert der VZBV, dass die Nutzung der digitalen Inhalte oder Zugänge über die Ländergrenzen im europäischen Binnenmarkt hinweg und ohne zeitliche Beschränkungen bei Auslandsaufenthalten möglich sein soll, was bisher am sogenannten Geoblocking scheitert. Mit seinem Positionspapier (Kurzform, PDF) wendet sich der VZBV vor allem an den EU-Gesetzgeber, der sich gerade an neue Regelungen macht.
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