Verbraucherschützer: Weiter Schlupflöcher für Abmahnanwälte
Trotz gesetzlicher Begrenzung müssen viele Nutzer bei Urheberrechts-Abmahnungen tiefer in die Tasche greifen, sagen jedenfalls Verbraucherschützer. Sie zweifeln daran, dass die Bundesregierung unseriöse Abmahnpraktiken bremsen konnte.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat dazu heute eine Untersuchung (PDF) veröffentlicht. Die Auswertung beruht auf Angaben von abgemahnten Nutzern bei Beratungsangeboten der Verbraucherschützer und einer Online-Umfrage. Der VZBV weist jedoch darauf hin, dass die Untersuchung nicht repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland sei.
Kostenbegrenzung soll lückenhaft bleiben
2013 hatte die Bundesregierung im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, die Abmahnkosten in bestimmten Fällen zu begrenzen. So wurde der Streitwert bei einfachen und erstmaligen Rechtsverletzungen auf 1.000 Euro begrenzt, was für abgemahnte Nutzer auf Anwaltskosten von rund 150 Euro hinausläuft.
In mehr als einem Drittel der dem VZBV seitdem bekannten Fälle hätten sich Abmahner auf Ausnahmen berufen, nach denen die Kostenbegrenzung nicht anwendbar sei. Zwar seien seit der Neuregelung die durchschnittlichen Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen gesunken, die in Abmahnungen geforderten Summen aber dennoch gestiegen. Ursache dafür sei, dass Anwälte seitdem weniger Nachlass bei den angebotenen Vergleichssummen gewährten.
Die Verbraucherschützer fordern nun Nachbesserungen und dürften sich damit auch für eine angekündigte Evaluation des Gesetzes durch die Bundesregierung warmlaufen.
Was sagen Sie dazu?