Urheberrechtskörbchen: Wikimedia und Börsenverein mit Stellungnahmen (Update)
Der „dritte Korb“ der Urheberrechtsreform ist offiziell beerdigt, überraschenderweise hat das Justizministerium Ende Februar aber noch eine Art Körbchen (PDF) vorgelegt, das sich in offizieller Sprachregelung als „Strauß” an Maßnahmen darstellt.
Dabei geht es zum einen um die Umsetzung von Änderungen, die schon auf europäischer Ebene beschlossen wurden: längere Schutzfristen für Tonaufnahmen und die neue Regelung für verwaiste Werke. Zum anderen soll es als Bonus noch ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autoren und weitere kleine Änderungen geben.
Wikimedia Deutschland hat zur unerwarteten „Wundertüte” aus dem Ministerium heute eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich vor allem auf die Thematik verwaister Werke konzentriert, im Blog fasst Jan Engelmann zusammen:
Wie bereits beim Drafting-Prozess der EU-Richtlinie von uns angemerkt, gibt es für Wikipedia oder andere gemeinwohlorientierte Netzprojekte bei dieser Neuregelung im Grunde nichts zu gewinnen: Weder können Wikipedianer auch künftig – bedingt durch den eng gefassten Kreis privilegierter Institutionen und die Vergütungspflicht bei nachträglich auftauchenden Rechteinhabern – risikolos verwaiste Werke digitalisieren.
Hier die ganze Stellungnahme (PDF) mit weiteren Punkten.
Update, 15:57: Auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat eine Stellungnahme (PDF) veröffentlicht. Er will gar kein Zweitveröffentlichungsrecht. Finden sich Rechteinhaber bei verwaisten Werken, soll die Erlaubnis zur Nutzung wieder rückgängig gemacht werden. Die Vergütung bei verwaisten Werken soll an eine Verwertungsgesellschaft fließen, fordert der Börsenverein.
Was sagen Sie dazu?