Twitch muss Let’s-Play-Videos löschen lassen, Instagram warnt DJs vor Uploads, YouTube und Facebook sperren irrtümlich Klassik-Streams
Die Video-Plattform Twitch ruft seine Nutzer*innen auf, Videoclips zu löschen, die geschützte Musik enthalten. Instagram will insbesondere DJs vom Hochladen solcher Clips per Warn-Banner abhalten. Facebook und Youtube sperren zu Unrecht Streams von Klassik-Künstler*innen von deren eigenen Einspielungen.
Twitch fordert zu massenhaftem Löschen von Let’s-Play-Kurzvideos auf
Die zu Amazon gehörende und von Gamer*innen dominierte Video-Plattform Twitch sieht sich seit kurzem mit Vorwürfen konfrontiert, dass in nutzergenerierten Videoclips massenhaft Urheberrechtsverletzungen stattfänden. Laut einer Meldung auf golem.de würde von bisher unbekannter Seite moniert, dass bei solchen, bis zu 60 Sekunden langen Clips im Hintergrund urheberrechtlich geschützte Musik zu hören ist. Bei den Clips handele es sich meist um unbearbeitete Mitschnitte aus Let’s-Play-Live-Streams oder -Videos. Der Meldung zufolge haben die Twitch-Betreiber*innen nun ihre Nutzer*innen aufgefordert, solche Clips zu löschen – was bei zahlreichen Gamer*innen zur Folge hätte, dass sie ihr mitunter sehr umfangreiches Archiv verlören.
Instagram will DJs von rechtsverletzenden Uploads abhalten
Auch beim zu Facebook gehörenden Netzwerk Instagram sind vertonte Videos möglich, sie dürfen bis zu 90 Sekunden lang sein. Weil es offenbar auch hier immer wieder dazu kommt, dass darin urheberrechtlich geschützte Musik unrechtmäßig genutzt wird, starteten die Instagram-Betreiber eine Kampagne: Mit eingeblendeten Bannern warnen sie ihre Nutzer*innen explizit davor, Musik zu nutzen, für die keine Nutzungsgenehmigung vorliegt – und zielen damit auf DJs ab, die via Instagram ihre Sets posten. Das vermutet die auf Elektronische Tanzmusik spezialisierte Webseite edm.com in ihrer Meldung.
Irrtümliche Sperrungen von Klassik-Streams bei Youtube und Facebook
Während es bei diesen beiden Fällen um die Nutzung fremder Musikaufnahmen geht, sehen sich auch Klassik-Musiker*innen einer automatisierten Sperrung eigener Aufnahmen gegenüber. So etwa die Musiker*innen des kalifornischen Ensembles Camerata Pacifica und weitere, deren eigene Einspielungen von klassischen Werken durch die Plattformen Youtube und Facebook gesperrt wurden. Das berichtet die Washington Post. Die Werke von Mozart, die die Musiker*innen spielten und aufzeichneten, sind aufgrund längst abgelaufener Schutzfristen gemeinfrei – doch für jede Aufführung oder Einspielung genießen die Künstler*innen eigene Leistungsschutzrechte. Da es von diesen Stücken aber etliche werkgetreue Aufnahmen zahlreicher Orchester oder Ensembles gibt, schlagen die von Youtube und Facebook eingesetzten Filter offenbar regelmäßig an, und dabei oft irrtümlich. Dies sei für die Künstler*innen nicht nur generell sondern derzeit besonders ärgerlich, da sie aufgrund Corona-bedingter Maßnahmen nicht auftreten können und über gestreamte Live-Konzerte oder Aufzeichnungen Spenden und Zuwendungen generieren – was ihnen durch die fehlerhaften Sperrungen jedoch massiv beschnitten werde.
1 Kommentar
1 Richard Heller am 9. Oktober, 2020 um 16:53
Zu den Sperrungen von Klassikaufführungen: Das ist eine recht eindrucksvolle (und nicht die erste!) Vorausschau auf die Zeit die nach Inkrafttreten der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie folgen wird.
Im kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf ist eine Regelung enthalten, wonach Plattformen auch dann Vergütungen an “Rechteinhaber” zahlen müssen, wenn diese aufgrund der Mitteilung, dass die erforderlichen Lizenzen vorliegen, Videos oder was auch immer nicht gelöscht haben. Das scheint verschuldensunabhängig abzulaufen.
Hier besteht eine erheblich Asymmetrie. Man hätte eine Regelung vorsehen sollen, wonach der Nutzer für ein zu Unrecht gesperrtes/gelöschtes Video eine feste Entschädigung von demjenigen erhält, zu dessen Gunsten die Sperrung/Löschung vorgenommen wurde. Immerhin erfolgt eine Sperrung/Löschung aufgrund einer entsprechenden Rechteanmeldung, so dass der Rechteanmelder auch das Risiko eines Schadenersatzes tragen muss.
Dabei sollte es eine feste Taxe ohne Einrede des Mitverschuldens geben, denn jeder Jurist weiß, was für einen Spaß es macht, vor deutschen Gerichten entgangenen Gewinn einzuklagen. Mein Vorschlag: 1 Cent pro durchschnittlichen Klick pro Video für jeden Tag. Das würde den “Rechteverwertern” den Spaß am Cogyfraud verleiden.
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