Teurer Schadensersatz auch bei Creative-Commons-Bildern
Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte. Ein Unternehmen verwendete eines der Fotos, ohne Urheber und Lizenz zu nennen bzw. zu verlinken:
Da somit die Lizenzbedingungen zur Nutzung des Werks nicht eingehalten wurden, lag eine klare Urheberrechtsverletzung vor, gegen die der Mandant nicht zuletzt deswegen vorgehen wollte, da die Rechtsverletzung nicht etwa von einem Blogger oder Kleinunternehmer begangen wurde, sondern von einem namhaften Unternehmen.
Für die Verwendung einer Landschaftsaufnahme auf mehreren Websites des Unternehmens einigte man sich dann auf einen Schadensersatz von 14.000 Euro. Dennis Tölle bei Recht am Bild zum gleichen Thema:
Bei dem Fall ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine gerichtlich geklärte Streitigkeit handelt, sondern um einen außergerichtlichen Vergleich. Angesichts der Schwere der Rechtsverletzung ist aber nicht auszuschließen, dass auch ein Gericht dem Fotografen eine vergleichbare Summe zugesprochen hätte.
Auch wenn die Kanzlei von einer „Rekordsumme” spricht: Eine Sensation ist das ganze nicht. Rechtliche Schritte, wenn Lizenzbedingungen verletzt werden, sind bei Creative-Commons-Lizenzen ebenso wie beim klassischen „Alle Rechte vorbehalten” möglich. Dass Inhalte unter Creative Commons ohne jede weitere Bedingung weiterverwendet werden können, ist allerdings ein verbreitetes Missverständnis.
Hintergründe und Einführungen von iRights.info zum Thema Creative Commons, Fotos und Websites gibt es hier:
Was sagen Sie dazu?