Europäischer Gerichtshof dämpft Hoffnung auf mehr offene WLANs

Foto: Svet Ivantchev, CC BY-NC-SA
Wer mit anderen sein WLAN teilt, haftet zwar grundsätzlich nicht für fremde Rechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es aber für angemessen, wenn der Zugang zum WLAN-Netz mit einem Passwort gesichert wird.
Wer in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann zudem weiterhin einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Betreiber durchsetzen, entschied der EuGH heute in einem Streit um die Störerhaftung.
Geklagt hatte der Münchner Freifunk-Aktivist Tobias McFadden. Er betreibt ein Technikgeschäft, in dem er nebenbei auch freien Internetzugang anbietet. Gegen eine Filesharing-Abmahnung, die er im Auftrag von Sony Music erhielt, zog McFadden vor das Münchner Landgericht. Das Landgericht fragte den EuGH, wie es die Haftungsregeln der entsprechenden EU-Richtlinie auslegen soll.
ECJ press release in re McFadden: “not liable, but”. pic.twitter.com/TVa4Ov8ysj
— Mathias Schindler (@presroi) 15. September 2016
Der Gerichtshof hat im Ergebnis ähnlich entschieden wie die deutsche Rechtsprechung, die sich für offene WLANs als Hindernis erwiesen hat. Die Hoffnungen auf mehr offene WLAN-Netze nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts dürften damit weitgehend enttäuscht werden.
Veröffentlicht ist bislang nur die Pressemitteilung (PDF), aus der die wichtigsten Punkte hervorgehen. Das Urteil (Aktenzeichen C-484/14) dürfte bald folgen.
Update: Auch das Urteil ist jetzt veröffentlicht.
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