Europäischer Gerichtshof dämpft Hoffnung auf mehr offene WLANs
Wer mit anderen sein WLAN teilt, haftet zwar grundsätzlich nicht für fremde Rechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es aber für angemessen, wenn der Zugang zum WLAN-Netz mit einem Passwort gesichert wird.
Wer in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann zudem weiterhin einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Betreiber durchsetzen, entschied der EuGH heute in einem Streit um die Störerhaftung.
Geklagt hatte der Münchner Freifunk-Aktivist Tobias McFadden. Er betreibt ein Technikgeschäft, in dem er nebenbei auch freien Internetzugang anbietet. Gegen eine Filesharing-Abmahnung, die er im Auftrag von Sony Music erhielt, zog McFadden vor das Münchner Landgericht. Das Landgericht fragte den EuGH, wie es die Haftungsregeln der entsprechenden EU-Richtlinie auslegen soll.
ECJ press release in re McFadden: “not liable, but”. pic.twitter.com/TVa4Ov8ysj
— Mathias Schindler (@presroi) 15. September 2016
Der Gerichtshof hat im Ergebnis ähnlich entschieden wie die deutsche Rechtsprechung, die sich für offene WLANs als Hindernis erwiesen hat. Die Hoffnungen auf mehr offene WLAN-Netze nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts dürften damit weitgehend enttäuscht werden.
Veröffentlicht ist bislang nur die Pressemitteilung (PDF), aus der die wichtigsten Punkte hervorgehen. Das Urteil (Aktenzeichen C-484/14) dürfte bald folgen.
Update: Auch das Urteil ist jetzt veröffentlicht.
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