Rechtewirrwarr bei Museen im Web

„Display at your own risk“, Ausschnitt aus dem Katalog
Museen und andere Kultureinrichtungen lassen Nutzer im Web oft verwirrt darüber zurück, was sie mit digitalen Abbildungen ihrer Bestände tun dürfen. Das gehört zu den Ergebnissen des Projekts „Display at your own risk“, auf das Hyperallergic hinweist.
Ein Team um die britische Forscherin Andrea Wallace hat hundert Kunstwerke, an denen das Urheberrecht abgelaufen ist, von den Webseiten der Einrichtungen heruntergeladen und deren Nutzungsbedingungen sowie die Metadaten der Digitalisate untersucht. Daraus ist auch eine Ausstellung entstanden, die derzeit in Glasgow zu sehen ist. Sie zeigt die Digitalisate, die in Originalgröße des ursprünglichen Kunstwerks ausgedruckt wurden – mal mehr, mal weniger originalgetreu oder verpixelt.
Informationen oft widersprüchlich oder schwer aufzufinden
Häufig erfahren Nutzer der Untersuchung zufolge nur, was sie mit Inhalten auf den Museumswebseiten alles nicht tun dürften. Aus den untersuchten Digitalisaten, die 52 Einrichtungen aus 26 Ländern entstammen, hat Wallace vier Gruppen gebildet. Sie entsprechen einem nahezu nicht vorhandenen bis hohen Risiko für Nachnutzer der Inhalte, gegen von den Einrichtungen beanspruchte Rechte oder sonstige Bedingungen zu verstoßen. Aus Deutschland sind Digitalisate aus dem Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe („offen/kein Risiko“) und den Staatlichen Museen zu Berlin („geringes Risiko“) im Sample vertreten.
Kompliziert kann es Wallace zufolge auch bei Einrichtungen werden, die sich erklärtermaßen einer größtmöglichen Offenheit verschrieben haben, etwa dem Amsterdamer Rijksmuseum. In den Metadaten der Digitalisate fand Wallace Rechtevermerke, die mit den Nutzungsbedingungen nicht übereinstimmten. Häufig bleibe auch unklar, ob sich Rechtevermerke auf das Werk selbst oder die digitalen Abbilder beziehen. Oder die Informationen seien über diverse, sich teils widersprechende Dokumente verteilt.
Während für die Einrichtungen Wallace’ Untersuchung zufolge noch viel zu tun bleibt, weist sie im Katalog zur Ausstellung auch auf die Komplexität des internationalen Urheberrechts hin, die für wirkliche Klarheit wenig Spiel lässt. Nutzungsbedingungen der Einrichtungen können etwa durch gesetzliche Ausnahmeregelungen eines Landes überschrieben oder abgeändert werden, es kann aber auch genau umgekehrt sein.
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