Pokémon-Go-Entwickler abgemahnt, Unmut gegen Verlegerbeteiligung, Spotify im Dilemma

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Entwickler von Pokémon Go abgemahnt. Nach Auffassung des Verbands verstoße das das kalifornische Unternehmen Niantic mit seinem Spiel gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards, weshalb der VZBV 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt habe. Sollte Niantic keine Unterlassungserklärung abgeben, drohe ein Klageverfahren, heißt es in der Pressemitteilung.
In die Debatte um die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Urhebervergütungen, ausgelöst durch das VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs, kommt neuer Schwung. So äußert mit dem freien Autor Helmuth Riewe ein Delegierter der Wahrnehmungsberechtigten der Berufsgruppe der Journalisten, Autoren und Sachübersetzer in der VG Wort öffentlich Unmut. Er stelle sich zurzeit gegen alle Versuche, „durch gesetzliche Veränderungen das rechtswidrige Verhalten der vergangenen (mindestens) zwölf Jahre nachträglich legalisieren zu lassen“.
- Gerechter Ausgleich für Autoren – oder roter Teppich für Verleger (ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen)
Spotify bietet seine Musikstreamingdienste in 69 Ländern an, verzeichnet als globaler Marktführer noch immer noch stark zunehmende NutzerInnen-Zahlen und ebenso stark wachsende Umsätze. Aufgrund wachsender Umsatzkosten erhöhen sich jedoch die Verluste aus dem operativen Geschäft. Wie sich das Unternehmen aus diesem Dilemma befreien könnte, erörtert der Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck im ersten Teil einer Serie zur Lage des Musikstreaming-Markts.
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