PEN fordert Stärkung des Urheberrechts – auch gegenüber Verwertern
Bei einer Tagung am Wochenende in Schwäbisch Hall stellte das deutsche PEN-Zentrum ein „Manifest für das Urheberrecht“ vor. Der PEN (Poets, Essayists, Novelists) ist die bekannteste internationale Schriftstellervereinigung.
Wie die Website Literaturcafé beobachtet, weichen die Forderungen des PEN bei genauerem Hinsehen von bisherigen Urheber-Erklärungen ab. Wolfgang Tischer schreibt:
Zunächst jedoch ist in diesem Dokument wieder die Lieblingsfloskel der Urheber zu lesen, die Forderung nach einer ‚Stärkung des Urheberrechts‘. Doch der Nachsatz erstaunt, gegenüber wem diese Stärkung erfordern soll: ‚Das PEN-Zentrum Deutschland verlangt von der Bundesregierung und der EU- Kommission in Brüssel eine entschiedene Wahrung und Stärkung des deutschen und europäischen Urheberrechtes gegenüber den Interessen nationaler wie internationaler Medienunternehmen und global operierender Internetkonzerne.‘
Gemeint seien damit aber nicht nur die üblichen Verdächtigen wie Google, sondern mit den „Medienunternehmen“ auch Verlage. Damit werde zum ersten Mal in einer solchen Erklärung von Urhebern deutlich gemacht, dass die Interessen der Urheber nicht die der Verwertenden seien, schreibt Tischer. Konkret fordert das in zehn Punkte gegliederte „Manifest“ (PDF):
Ein Urhebervertragsrecht, in dem das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem Verwerter so geregelt ist, dass den Schwächeren, den Autoren und Autorinnen, stärkere Verhandlungspositionen gegeben sind. Anlass sind die unzulängliche Preispolitik einiger wissenschaftlicher Verlage, Vergütungsregeln für Journalisten und Übersetzer sowie total-Buy-out-Pauschalverträge.
PEN: Schutzfristen belassen, gegen Recht auf Remix
Zudem fordern die PEN-Schriftsteller die Politik auf, auch bei den bevorstehenden Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP), „die bestehenden Rechte der Autoren und Autorinnen mit Nachdruck zu verteidigen und zu schützen“, womit sie auch auf die in Deutschland geltende Buchpreisbindung abzielen. Bei Schutzfristen und der Privatkopie soll alles beim Alten bleiben.
Reformen für sogenannte „transformative Werknutzung“ („Recht auf Remix“) lehnt die Erklärung ebenso ab und hält das Zitatrecht für ausreichend. Auch gegen Überlegungen zu Urheberrechts-Reformen für Bildung und Wissenschaft wendet sich das Manifest, die bestehenden Regelungen seien „großzügig“:
Werke müssen wie bisher großzügig und unkompliziert für Schule, Lehre und Wissenschaft zur Verfügung stehen, jedoch gegen eine angemessene Vergütung, die vom Träger der jeweiligen Einrichtung zu zahlen ist. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Autoren und Autorinnen von öffentlichen Einrichtungen gezwungen werden dürfen, ihre Werke und Leistungen zum uneingeschränkten Verleih und ohne Vergütungsregelugen, zur Verfügung stellen müssen.
Insgesamt, so schreibt Tischer, sei für den PEN nicht so sehr das bestehende Urheberrecht, sondern dessen Durchsetzung das Problem.
2 Kommentare
1 Max am 19. Mai, 2014 um 18:30
Dabei bringt das Buchpreisbindungsgesetz den Autoren (zu denen ich selbst auch gehöre) nun wirklich nichts, sondern eine reine Einrichtung für den Handel. Es ist Strukturkonservatismus per Gesetz, und die Verbraucher zahlen drauf. In Schweden und der Schweiz ist nach der dortigen Liberalisierung des Buchmarkts auch nicht die Kulturwelt zusammengebrochen, ganz im Gegenteil.
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