Nutzungsrechte bei Foto-Uploads: Facebook und Instagram bleiben vage, Pinterest klarer

Foto: Dan Zen, Photographer 7, CC BY
Wer eigene Bilder bei sozialen Netzwerken hochlädt, fürchtet oftmals, alle Rechte an seinen Werken abzugeben. Das ist meist übertrieben: Exklusive Rechte beanspruchen die Dienste in der Regel nicht. Dennoch finden sich merkliche Unterschiede in den Nutzungsbedingungen.
Der Fotografenverband Freelens hat zum Thema ein längeres Interview mit dem Medienrechtsanwalt Stephan Zimprich veröffentlicht. Als „sehr transparent und klar“ bewertet Zimprich die Regelungen in den aktuellen Nutzungsbedingungen von Pinterest. Dort werde deutlich, dass der Dienst nicht mehr Rechte beanspruche, als zum technischen Betrieb der Plattform nötig seien.
Schwammiger sieht es bei Facebook aus. In den Nutzungsbedingungen fehle etwa eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Ähnlich seien die Bedingungen bei der Facebook-Tochter Instagram gehalten, so Zimprich. Vom Wortlaut her könnte Facebook die Inhalte tatsächlich sehr weitgehend nutzen. Beschränkt würde die Verwendung dann nur durch die gesetzlichen Vorgaben für unwirksame Klauseln. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen im Fall von Facebook auch Gerichte in Deutschland.
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