Meltwater und AP beenden Schnipsel-Streit
Wie Reuters meldet, haben die Nachrichtenagentur AP und der Monitoring-Dienst Meltwater in den USA einen Streit über Ausschnitte aus AP-Meldungen mit einem Vergleich beendet und eine offizielle „Partnerschaft” angekündigt. AP hatte Meltwater vorgeworfen, der vor allem von Firmenkunden genutzte Dienst verletze Urheberrechte der Agentur.
Bei Ars Technica sieht Joe Mullin Meltwater als Verlierer – und im Ergebnis einen trüben Präzedenzfall.
This leaves in place a murky precedent over what kind of Internet searching is fair use. Why are Google’s news snippets allowable and “transformative,” while snippets created by a PR agency like Meltwater are banned?
Der Fall erinnert an das famose neue Leistungsschutzrecht, auch wenn es im Kern um die Auslegung des Fair-Use-Prinzips im US-Copyright ging. AP war der Ansicht, die von Meltwater genutzten Ausschnitte gingen über das bei Aggregatoren übliche Maß hinaus. Meltwater dagegen argumentierte, der Dienst arbeite „ganz wie jede andere Suchmaschine”. Das New Yorker Bezirksgericht stellte sich dann im März gegen die Ansicht von Meltwater (12–01087).
Die Electronic Frontier Foundation hatte bereits weitere Aspekte der Entscheidung kritisiert – etwa die Ansicht, dass der Vorspann einer Meldung besonders schützenswert sei, weil viel Arbeit drin stecke:
Second, the court implicitly adopted AP’s dangerous “heart of the work” theory. AP contended that sharing excerpts of a news article must weigh against fair use if those excerpts contain the lede. The court stressed that the lede is “consistently important” and takes “significant journalistic skill to craft.” But that is beside the point – there is no extra protection because something is extra difficult.
Insofern gibt der Streit einen Vorgeschmack, welche Auseinandersetzungen auch in Deutschland anstehen könnten – falls noch jemand das Leistungsschutzrecht wahrnehmen will: Wie klein dürfen „kleinste Textausschnitte” sein? Welche Dienste funktionieren „nach Art” einer Suchmaschine?
In England dagegen hatte Meltwater im April einen Streit mit der dortigen Newspaper Licensing Agency gewonnen. Als Nebeneffekt des dortigen Streits soll jetzt der Europäische Gerichtshof klären, wie temporäre Kopien beim Webbrowsing urheberrechtlich einzuordnen sind.
1 Kommentar
1 Alexander am 15. Juni, 2014 um 22:54
Es ist tatsächlich erschreckend, welche Formen rechtlicher Auseinandersetzungen uns in EU-Europa noch ins Haus stehen könnten…
Was sagen Sie dazu?