Liberales Urheberrecht der Schweiz bleibt im Visier des US-Kongresses

Weil in der Schweiz der Download von Musik und Filmen für den Privatgebrauch auch aus illegalen Quellen erlaubt ist, wird sie vom US-Kongress unter Druck gesetzt. Beobachter vermuten dahinter die mächtige amerikanische Unterhaltungsindustrie.
Seit 2012 steht die Schweiz auf einer schwarzen Liste des US-Kongresses – und da bleibt sie vorerst auch, berichtet die NZZ. Der dem US-Kongress zugehörige „Internationale Ausschuss für Kreativität und Diebstahls-Vorbeugung“ sah jedenfalls keinen Anlass, die Schweiz von seiner jüngst aktualisierten „Watchlist“ zu streichen, auf der auch China, Russland und Indien stehen.
Auf diese Liste geriet die Schweiz, weil ihre Gesetze es erlauben, Musik und Filme für den Privatgebrauch auch aus illegalen Quellen herunterzuladen. Zudem würden die dortigen Strafverfolgungsbehörden seit dem Logistep-Urteil des schweizerischen Bundesgerichts im Jahr 2010 Anzeigen von Rechteinhabern dazu nicht mehr nachgehen.
Trotz „AGUR“-Plänen auf der Watchlist
Zwar hat die Schweizer Bundesregierung in den vergangenen Jahren einiges getan, etwa mit der Einrichtung einer „Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ (AGUR 12), die nach Anhörungen und Beratungen mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft Ende 2013 ein Maßnahmenpaket vorstellte. So werde derzeit geprüft, inwieweit die Internet-Provider für Internet-Piraterie haften sollen.
Doch all diese Aktionen und Pläne sind dem Kongress-Ausschuss offenbar nicht genug, wie sich in seiner Begründung zur „Watchlist“ lesen lässt: Der Zeitplan, den die Schweizer Regierung für eine Rückkehr zu internationalen Urheberrechtsstandards habe, sei ungenügend, und es sei zudem unklar, zu welchen Ergebnissen man in Bern kommen werde.
Kritischen Beobachtern wiederum gehen die Vorschläge der AGUR12 zu weit – und die Absichten des US-Kongresses erst recht. So zitiert die NZZ den Schweizer Netzaktivisten Andreas von Gunten (Digitale Allmend). Er sagt, dass die vorgeschlagenen Gesetze zur Überwachung von P2P-Netzwerken und Einrichtung von Netzsperren weniger dem Wohl der Kulturschaffenden der Schweiz gelten, als vielmehr den Interessen der US-amerikanischen Entertainment-Branche:
Die Druckversuche aus den USA zeigen allerdings ein ganz anderes Bild. Die ganze Kampagne zur AGUR12 reiht sich ein in die Geschichte der weltweiten Urheberrechtsanpassungen, die immer zugunsten der Unterhaltungsriesen durchgeführt wurden und auch immer von diesen getrieben waren. Es geht dabei nie um die Künstler sondern einfach um sehr viel Geld welches bei einigen wenigen grossen Kapitalgesellschaften gesammelt wird.
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