Gericht: Mouse-over-Angaben auch bei Creative Commons nicht ausreichend
Im Blog „Offene Netze und Recht“ weist Reto Mantz auf ein Urteil des Landgerichts München hin, das sich mit Creative-Commons-Lizenzen befasst. In dem Streit ging es um ein Bild aus der Wikipedia, das auf einer Website weiterverwendet wurde. Das Bild stand unter der „CC BY“-Lizenz, die eine Namensnennung als Bedingung vorsieht.Die Namensnennung und die Lizenzangaben wurden auf der Website nur per Mouse-over-Effekt angezeigt, wenn man mit dem Cursor darauf verweilt. Zwar machen die Creative-Commons-Lizenzen keine starren Vorschriften, wie die Namensnennung jeweils angemessen ist. Mouse-over-Angaben aber seien nicht ausreichend, da sie nicht auf allen Geräten und nur mehr oder weniger zufällig sichtbar werden, so das Gericht. Die Creative-Commons-Lizenzen sehen dann vor, dass sie bei falscher Nutzung erlöschen.
Im Urteil (Aktenzeichen 37 O 8778/14, 17.12.2014) heißt es:
Der Verwender des Lichtbilds kann z.B. den genauen Ort der Urheberbenennung (auf, neben oder unter dem Lichtbild etc.) wählen, nicht jedoch wie vorliegend eine Art der Benennung, die dazu führt, dass der Name des Urhebers und die Lizenz vom Betrachter des streitgegenständlichen Lichtbilds nicht wahrgenommen werden bzw. im Einzelfall sogar nicht wahrgenommen werden können.
Dass Mouse-over-Angaben nicht ausreichend seien, um sie wahrnehmen zu können, hatten Gerichte auch schon in anderen Fällen so gesehen, zum Beispiel bei Fotos von Pixelio, Preisangaben auf Ebay oder auf Google Shopping.
Schadensersatz auch bei Creative Commons
Das Landgericht ist außerdem der Ansicht, dass dem Fotografen auch ein Schadensersatz zusteht:
Die Tatsache, dass das Lichtbild unter Einhaltung von Lizenzbedingungen auch kostenlos genutzt werden konnte, führt nicht dazu, dass dem Lichtbild kein Wert beizumessen wäre. […]
Der Schadensersatz wurde aber nicht – wie sonst häufig – als verdoppelte Lizenzgebühr berechnet (hier angesetzt: 150 Euro), sondern in diesem Fall nur mit einem Aufschlag von 50 Prozent. Zu Recht weist Mantz auch darauf hin, dass das Urteil nicht darauf eingeht, ob Creative-Commons-Lizenzen vor Gericht wirksam sind – das scheint mittlerweile selbstverständlich zu sein.
Für Fotografen bringt das Urteil also mehr Sicherheit, die Lizenzen verwenden zu können, ohne die Kontrolle über ihre Bilder komplett zu verlieren. Für Nachnutzer der Fotos scheint es auch keine große Hürde, Namensnennung und Lizenz mehr als nur versteckt per Mouse-over anzubringen.
Mehr zum Thema Creative-Commons-Lizenzen hat iRights.info in einem Dossier versammelt, unter anderem mit weiteren Tipps und Tools für Website-Betreiber.
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