Leistungsschutzrecht vor Gericht, EU beäugt Googles Anzeigengeschäft, Verfassungsbeschwerde gegen VG Wort-Urteil

Nachdem im Februar das Landgericht Berlin eine Kartellklage deutscher Verlage gegen Google zurückgewiesen hat, gehen die Medienhäuser in die Berufung. Nun muss sich das Kammergericht Berlin mit der Frage befassen, ob der Suchmaschinenbetreiber seine Marktmacht missbraucht. Nach Auffassung der Verlage wolle sich Google so etwaigen Zahlungen entziehen, die sich aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ergeben, um die Nutzung kleiner Textausschnitte zu vergüten.
Wie die Redaktion von Spiegel Online von „Brancheninsidern“ erfahren haben will, bereitet die EU-Kommission eine wettbewerbsrechtliche Prüfung des Anzeigengeschäftsgebarens von Google vor. So hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter mehrere Marktteilnehmer wie beispielsweise den Landkartenhersteller Streetmap darum ersucht, ungeschwärzte Unterlagen vorzulegen. Google wird unterstellt, bei Suchtrefferlisten und verknüpften Anzeigen seine eigenen Dienste, wie etwa Google Maps, bevorzugt zu behandeln und somit Wettbewerber zu benachteiligen.
Der Münchener Fachverlag C.H. Beck legt, wie im Mai angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das VG Wort-Urteil des Bundesgerichtshofes vom April ein. Mit dem viel diskutierten Urteil hatte der BGH der Verwertungsgesellschaft Wort untersagt, Verlage an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung zu beteiligen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe. Wie der Buchreport meldet, unterstützt der Börsenverein des deutschen Buchhandels den Beck Verlag bei seinem Gang nach Karlsruhe.
Was sagen Sie dazu?