Landgericht München gibt der GEMA Recht: Texte der Youtube-Sperrhinweise sind nicht zulässig
Das Landgericht München entschied gestern, dass der Text in den Sperrhinweisen, die Youtube bei zahlreichen Videos einblendet, rechtswidrig sei. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Youtube kann in die nächste Instanz gehen. Eine Lösung des eigentlichen Konflikts, der sich im Kern um „Streaming-Gebühren“ dreht, bringt aber auch dieses Urteil nicht.
In den Sperrtafeln heißt es wörtlich:
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“
Diese oder ähnlich lautende Formulierungen seien eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“, begründete das Gericht (laut einer GEMA-Pressemitteilung) sein Urteil. Dies sei eine „illegale Anschwärzung und Herabwürdigung“, weil der Text bei den Nutzern den falschen Eindruck erwecke, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Sperrungen selbst vornehme, meinte das Landgericht München.
Streitsache Steaming-Gebühren
Der Streit zwischen dem Video-Streaming-Portal Youtube und der Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) währt bereits Jahre und wird mittlerweile auf mehreren Ebenen geführt. Hierbei geht es vor allem um die Gebühren, die pro Nutzung eines Video-Streams von Youtube an die GEMA zu entrichten sind. Während die GEMA eine Vergütung pro Streaming-Abruf verlangt und Youtube als Content-Provider betrachtet, sieht sich Youtube als reine Hosting-Plattform und will die GEMA an den mit Werbung erzielten Umsätzen beteiligen.
Im Zuge des Streits ließ die GEMA vor geraumer Zeit ein Dutzend Videos sperren, was zu einem Verfahren am Landgericht Hamburg führte. Dieses entschied im Frühjahr letzten Jahres, dass Youtube zwar ausgewählte Videos löschen müsse, wenn die GEMA dies verlange, jedoch keine Pflicht zur Überprüfung jedes einzelnen Clips auf GEMA-Bezug habe. iRights.info hat dazu einen Text veröffentlicht: Worüber sich GEMA und Youtube streiten.
Empörung und Zensurvorwürfe
In der Folge der gegenseitigen Schuldzuweisungen entschied sich Youtube, die fraglichen Sperrhinweise zu platzieren. Dagegen reichte die GEMA Ende Januar 2013 die nun verhandelte Klage beim Landgericht München ein. Die eingeblendeten Sperrtafeln hatten erst kürzlich wieder für Gesprächsstoff gesorgt, weil Youtube Live-Streams von den ukrainischen Demonstrationen am Maidan in Kiew für deutsche Nutzer gesperrt und den oben zitierten Text eingeblendet hat. Daraus resultierten Empörung und Zensurvorwürfe gegenüber der GEMA. Die GEMA-Sprecherin Ursula Goebel sagte der TAZ im Interview, dass die GEMA nicht für die Sperrungen verantwortlich sei: „Wir sperren grundsätzlich keine Videos. Und gerade bei Videos ohne Musik, wie denen aus Kiew, wäre das ja auch absurd.“
Während sich die GEMA inzwischen mit anderen Online-Video-Anbietern, wie Clipfish, MyVideo, tape.tv und weiteren auf Modalitäten und Vergütungen einigen konnte, bleiben die Gebühren-Fronten bei Youtube verhärtet. Insofern kann die jetzige Entscheidung des Münchener Landgerichts allenfalls als Punktgewinn für die GEMA betrachtet werden. Dem Urteil nach muss Youtube nun wohl andere Texte für seine Sperrtafeln verwenden.
Laut Spiegel Online sagte ein Google-Sprecher gestern Nachmittag, dass sein Unternehmen zunächst die Urteilsbegründung prüfe, bevor es über das weitere Vorgehen entscheide.
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