Kurz verlinkt: Geburtstagslied, Künstleraufruf, Computerspieltattoos
Das bekannte Geburtstagslied Happy Birthday soll in Kürze endgültig gemeinfrei sein. Während eines langen Rechtsstreits stellte sich zunächst Ende vergangenen Jahres heraus, das der US-amerikanische Musikverlag Warner/Chappell gültige Nutzungsrechte am Liedtext niemals erworben hatte. Nun einigten sich beide Seiten, der Musikverlag will 14 Millionen an Geschädigte zurück zahlen und der Richter das Lied für gemeinfrei erklären.
Mit einer gemeinsamen Erklärung für eine faires Urhebervertragsrecht werben seit gestern zahlreiche Künstler und Urheber unterschiedlicher Sparten um Unterstützung. In ihrem Aufruf beklagen die Unterzeichnenden „eine starke Asymmetrie der Verhandlungspositionen zugunsten der Verwerter“ und fordern dazu auf, die Vorschläge des Justizministeriums für eine Reform des Urhebervertragsrechts zu unterstützen und den Aufruf ebenfalls zu unterzeichnen.
Tätowierungen auf den Oberarmen von berühmten Basketballspielern sind der Anlass für einen Rechtsstreit in den USA. Weil die Tattoos in einem Computerspiel der Firma Take Two Interactive zu sehen sind, wurde das Unternehmen nun auf Schadensersatz verklagt. Interessant an dem Fall: zwar ist die Urheberschaft des Tattoodesigners unstrittig, doch sofern die „Veröffentlichung“ seines Werkes nur auf der Haut einer einzigen Person erfolgte, wirft das viele nutzungsrechtliche Fragen auf.
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