Kurz verlinkt: Anweisungen für Newsbots, Zurechtweisung für Facebook, Klage gegen Tidal, Wehklage gegen Rückrufklausel

Die automatische Erstellung von Nachrichten durch Newsbots beschäftigt die Medienbranche. Frédéric Filloux hält die Technologien hinter ‘Conversational Bots‘ (wie Siri) für wichtig, die anhand des Nutzerverhaltens in sozialen Netzwerken und beim Nachrichtenkonsum ein Interessen-„Gesichtsfeld“ errechnen, aus dem sich Anweisungen für Newsbots ableiten liessen.
Facebook muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, weil die sogenannte „IP-Lizenz-Klausel“ in seinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist. Dies hat das Landgericht Berlin am 11. Februar beschlossen (Az.: 16 O 551/10). Eine Revision der diesbezüglichen Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hatte der Bundesgerichtshof kürzlich abgewiesen, womit das Berliner Urteil rechtskräftig wurde.
Der US-amerikanische Musikverlag Yesh Music Publishing und John Emanuele vom Duo The American Dollar haben den Streamingdienst Tidal auf fünf Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Angeblich habe der Streamingdienst 118 Songs ohne Erlaubnis der Rechteinhaber in sein Angebot aufgenommen, zudem die ihnen zustehenden Tantiemen bislang nicht ausgezahlt.
Mit einer langen Wehklage wendet sich der Verleger Andreas Rötzer gegen die geplante Reform des Urhebervertragsrechts. Er lehnt insbesondere die vom BMJV vorgeschlagene Rückrufsklausel ab und plädiert für gesetzliche Regelungen, die zwischen den Gegebenheiten der jeweiligen Urheber-Genres differenzieren, und dabei auch spezifische Festlegungen für Wissenschaftspublizisten, Journalisten und Belletristik-Autoren treffen.
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