Kultusminister und Wissenschaftsorganisationen wollen Nachbesserungen beim Urheberrechtskörbchen
Zu den vom Justizministerium geplanten Urheberrechtsänderungen haben sich inzwischen auch die Kultusministerkonferenz und die in der Allianzinitiative zusammengeschlossenen Wissenschaftsorganisationen geäußert.
Im Kern fordern sie in einer gemeinsamen Stellungnahme Nachbesserungen an zwei Punkten:
- Zweitveröffentlichungsrecht: Wissenschaftler sollen ihre Publikationen nicht erst nach einem Jahr, sondern schon nach sechs Monaten zweitveröffentlichen und damit unter Open-Access-Bedingungen zugänglich machen können. Neben wissenschaftlichen Zeitschriften und anderen regelmäßigen Publikationen soll das Zweitveröffentlichungsrecht auch für Sammel- und Tagungsbände gelten. Insgesamt sind die Änderungswünsche hier zurückhaltender als bei den anderen Stellungnahmen aus dem Bildungsbereich.
- Verwaiste Werke: An den geplanten Regelungen für verwaiste Werke kritisieren Kultusminister und Wissenschaftsorganisationen, die Suche nach Rechteinhabern sei kaum zu bewältigen. Wenn Rechteinhaber wieder auftauchen, werde die vorgesehene angemessene Vergütung bei Null liegen. Was daraus für den Gesetzentwurf konkret folgen soll, lässt die Stellungnahme offen.
Hier die gesamte Stellungnahme. Die weiteren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf (PDF) gibt es bisher – wenn überhaupt – nur verstreut im Netz:
- Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
- ANGA (Verband der Kabelnetzbetreiber)
- Börsenverein des deutschen Buchhandels (PDF)
- Bundesverband deutscher Pressesprecher (nur Pressemitteilung)
- Deutscher Bibliotheksverband (PDF)
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (PDF)
- Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrechte (PDF)
- Wikimedia Deutschland (PDF)
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