Kopiervergütung: Börsenverein setzt auf Verzicht der Autoren
Ob Autoren das Geld aus der Kopiervergütung erhalten, das die VG Wort zu Unrecht an Verlage überwiesen hatte, ist nach wie vor offen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels setzt darauf, dass möglichst viele Urheber auf ihr Geld verzichten.
In einem umfangreichen Schreiben (PDF) an die Mitgliedsverlage im Börsenverein, das die Berliner Piratenpartei veröffentlicht hat, werden verschiedene Optionen diskutiert, mit denen Verlage auf Rückforderungen der VG Wort reagieren können. Der „einzige realistische Ausweg“, um Rückzahlungen der Verlage zu verhindern, sei eine „Verrechnungslösung“, heißt es darin. Bei der sogenannten „Verrechnung“ sollen Autoren erklären, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der VG Wort abtreten; die Verwertungsgesellschaft würde auf Rückforderung gegenüber den Verlagen verzichten.
Zugleich stellt der Börsenverein fest, dass es „mit sehr hohem Erklärungs- und Überzeugungsbedarf“ verbunden sei, Autoren zu einem Verzicht auf ihr Geld zu bewegen. Verlage, die ihre Autoren dazu anschrieben, könnten etwa darauf verweisen, dass Vorschüsse und Honorare ohne Verlegerbeteiligung in Zukunft sinken würden. Indirekt wird Verlagen in dem Papier nahegelegt, mit einem „Kollaps“ der Künstlersozialkasse zu drohen. Zwar zahlen Verlage die Künstlersozialabgabe unabhängig von der VG Wort, wenn sie Freie beauftragen; ohne VG-Wort-Geld für Verlage jedoch ergebe sich eine „Überlastung der abgabepflichtigen Medienunternehmen“.
Offen ist laut dem Papier noch, ob die VG Wort eine Abtretung als sogenanntes „kollektives Verrechnungsmodell“ selbst organisieren soll oder Verlage jeweils einzeln an Autoren herantreten müssten. Eine weitere Mitgliederversammlung der VG Wort soll Ende November erneut tagen und darüber entscheiden, wie die Verwertungsgesellschaft mit Rückforderungen umgeht. Auch für den Fall, dass dann nur ein individuell organisierter Verzicht möglich sei, bereite der Börsenverein „derzeit alles Notwendige vor“.
Ebenso rät der Börsenverein den Verlagen, sich in Verträgen mit Autoren weiterhin Vergütungsansprüche abtreten zu lassen. Entsprechende Klauseln würden seit dem BGH-Urteil zu den VG-Wort-Ausschüttungen zwar als unwirksam gelten, der Börsenverein hofft jedoch auf schnelle Gesetzesänderungen in Deutschland und Europa als „Rückkehr zum status quo ante“.
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