Kopierschutz: Forscher wollen E-Books individualisieren
Die Innovation in der Buchbranche kennt keine Grenzen, jedenfalls beim Erfinden von Kopierschutz-Technologien. Forscher des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie und der TU Darmstadt haben einen neuen, psychologischen Kopierschutz für E-Books ersonnen: Nicht die Dateien, die Inhalte selbst sollen in homöopathischen Dosen verändert und damit individualisiert werden – in einem Exemplar eines Buchs würde es zum Beispiel „unsichtbar” heißen, in einem weiteren „nicht sichtbar”.
So zumindest die wohl ernsthafte Idee des Projekts SiDiM, das unter anderen vom Forschungsministerium und dem Börsenverein unterstützt wird. Johannes Haupt bei lesen.net:
SiDiM ist als Entwicklung zunächst einmal kein Kurzwechsel in Sachen “hartes DRM”. Der Börsenverein beziehungsweise dessen Wirtschaftstochter MVB predigt schon seit Jahren den Verzicht auf harten Kopierschutz. Das Akezptanz-Problem liegt nicht bei Verband oder Händlern, sondern bei den Verlagen und (glaubt man Verlagsmenschen: vor allem) bei den Autoren, die teilweise ausdrücklich auf einem harten Kopierschutz bestehen sollen. Ob man diese Gruppe mit einer semantischen Veränderung ihrer Texte gewogen stimmen kann, muss doch sehr bezweifelt werden.
Stefan Holzhauer kommentiert bei Phantanews:
Meine Meinung: geht überhaupt nicht! Man kann allerdings an diesem »Wasserzeichen« wieder einmal erkennen, welchen Respekt die Publikumsverlage vor dem Werk der Autoren und der Leistung der Lektoren haben: gar keinen.
Ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird, ist aber offen; im Moment läuft erst einmal eine brancheninterne Umfrage.
5 Kommentare
1 Bruno Moebius am 13. Juni, 2013 um 17:42
Besonders gut wird sich die Methode in Gedichtbänden machen …
2 Fran Kee am 14. Juni, 2013 um 13:17
Zitat aus der Verlinkung:
> Ein Benutzer wird so zu einem
> verantwortungsvollen Umgang mit
> seiner Kopie angehalten und vor
> illegaler Weitergabe abgeschreckt
Das ist leider richtig.
Schicker Corporate-Sprech für heimliches Verwanzen.
Falsch ist die aktuelle Überschrift. Es geht nicht um “Kopierschutz”, es geht hier um digitale Wasserzeichen.
Auch bwsp. interne Firmen(rund)mails (Apple, Google, KPMG, PWC, Starbucks und andere hochanständige Konzerne) könnte man recht trivial schon durch ein dutzend verdoppelte Leerzeichen (in jeder Auslieferung des Mailservers) unsichtbar markieren.
Anständige Menschen und unbedarfte Whistleblower (die sowas 1:1 in Pastebin abkippen oder anderweitig direkt digital verbreiten) wären ruckzuck identifiziert.
Verdoppelte Leerzeichen oder ähnliche ‘whitespace’ Tricks dürften auch die Autoren kaum stören. Die diskutieren ja auch sonst nicht jeden Zeilenumbruch mit dem Drucker.
Merkt kein Mensch, der nicht anfängt, gegen Kollegen zu “diffen”.
(An dieser Stelle die Frage: Ob bestimmte Music-Stores nicht längst ‘customerIDs’ in die Metadaten ihrer Songs kippen? Nichts ist einfacher als das. Liesse sich nur! durch ‘diffen’ ermitteln. Dazu muss man keine schwachsinnigen Forschungsprojekte finanzieren (oder death metall Platten rückwärts hören). Es genügt ein wenig ‘unused space’ im ganz normalen Metadatenblock (ID3v2, Exif, XMP, …).
Unschöne neue Welt :-/ Erich Mielke wäre heute wohl überzeugter Christ|Sozial-“Demokrat” mit Leib und Seele.
3 David Pachali am 14. Juni, 2013 um 13:22
@Fran Knee. Kopierschutz/Wasserzeichen: Deshalb ja der Hinweis auf den „psychologischen Kopierschutz”.
4 Fran Kee am 14. Juni, 2013 um 14:18
@David, ja da hast Du recht.
Mir ist noch zweierlei aufgefallen:
1)
> Die MVB arbeitet zusammen mit dem
> Fraunhofer Institut, der
> Universität Darmstadt und
> weiteren Partnern
‘weitere Partner’. Sauber unterschlagen (auf boersenblatt.net und vermutlich auch in der zugrundeliegenden PM..), daß zu den ‘weiteren Partnern’ des Fraunhofer Instituts denn auch gleich mal die Abmahnkanzlei Notos gehört, wie in der Skizze zu sehen. Private Partnership in der “Forschung” vom Allersaubersten…
2)
Dabei ist der Käufer eines EBooks gar nicht unbedingt haftbar zu machen: Wenn etwa per Virus, Botnetz, Sharing-Panne oder physikalischem Diebstahl die von ihm gekaufte “Version” im Netz landet.
Selbst nach den irre perversen Regeln der Störerhaftung nicht. Nur weil von dem mir geklauten Laptop/Backupplatte/Cloud-Drive/etc. Daten gegen meinen Willen im Netz veröffentlicht werden…
Aber das Geile am paralegalen (einzigartig-deutschen) Abmahnerpressungswesen ist ja, daß man’s völlig legal ja einfach mal probieren kann: Ein paar böse Worte, ein paar wilde Drohungen, und schwupps ist die Erklärung inkl. “Kosten” unwiderruflich unterschrieben. Wer braucht da noch Autoren?
Maßgeblich aufgebaut von Brigitte “Abmahnqueen” Zypries (SPD), die jetzt in Peer’s Horrorkabinett ausgerechnet für “Verbraucher-schutz” zuständig sein soll…
Was sagen Sie dazu?