Kodex gegen Hetze im Web, Vergütungen für TV in Rehazentren, Störerhaftung im Bundestag
Wird den Betreibern von Social-Media-Plattformen illegale Hetze auf ihren Diensten gemeldet, werden die Unternehmen diese in Zukunft innerhalb von 24 Stunden prüfen und gegebenenfalls löschen. Das besagt ein Verhaltenskodex (PDF, englisch), den die EU-Kommission gestern zusammen mit Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft vorgestellt hat. Darin verpflichten sich die Firmen unter anderem, klare und wirksame Prüf- und Bearbeitungsverfahren einzuführen und spezielle Überprüfungsteams einzurichten:
Zeigt ein Rehazentrum Fernsehsendungen in Warte- und Trainingsräumen für Patienten, kann GEMA-Vergütung fällig werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Anders als in einem ähnlichen Fall einer Zahnarztpraxis, sah der EuGH die Musikwiedergabe im Rehazentrum zwar nicht als „Teil der Behandlung“, erkannte darin aber doch eine „zusätzliche Dienstleistung“, die der Einrichtung einen Wettbewerbsvorteil schaffe.
Der verhaltene Jubel über die Regierungspläne zur Entschärfung der Störerhaftung könnte schon bald in frustiges Knurren umschlagen. Das scheinen die Aktivisten von Netzpolitik.org angesichts eines Änderungsantrags der Großen Koalition (PDF) zu befürchten, der heute im Bundestag beraten wird. Aus dem Antrag gehe hervor, dass „eine explizite Ausweitung der Haftungsprivilegierung für WLAN-Anbieter auf Unterlassungsansprüche nicht mehr vorgesehen“ sei.
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