Gutachten: Dokumente des Berliner Abgeordnetenhauses gemeinfrei, nicht aber Gutachten
Amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – das gehört zur Idee des Rechtsstaats, in dem Recht und Rechtsprechung öffentlich sind (solange es nicht um US-Geheimdienste geht). Was darunter fällt und was nicht, darüber gibt es viele Unklarheiten. Immer wieder wird auch das Urheberrecht vorgeschoben, um unliebsame Veröffentlichungen zu behindern.
Der wisenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses hat im Auftrag der dortigen Piratenfraktion nun untersucht, wie die Situation im eigenen Haus eigentlich aussieht. Das Gutachten (PDF) stellt klar, dass
- alle Drucksachen sowie parlamentarische Dokumente und Materialien, die bereits im Internet veröffentlicht sind,
- Gesetzesentwürfe, -begründungen und Protokolle zur Gesetzgebung,
- die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses,
- Kleine und Große Anfragen und ihre Antworten sowie
- „alle übrigen veröffentlichten Parlamentsdokumente”
als amtliche Werke zählen können. Das Gutachten verweist darauf, dass die entsprechende Regelung wegen der abschließenden Aufzählung im Gesetzestext zwar eng auszulegen sei; es betont aber, dass nicht nur unmittelbar gesetzesbezogene Materialien, sondern auch alle sonstigen zu den amtlichen Werken zählen:
Fraglich ist, ob sonstige parlamentarische Materialien urheberrechtlich ähnlich einzustufen sind. Man könnte sie als bloße Verkörperungen des politischen Meinungskampfes einschätzen und daher nicht als ,,amtliche Werke” im Sinne des § 5 Abs. 2 UrhG behandeln. Jedoch rechtfertigt das aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. I des Grundgesetzes, Art. 2 VvB [=Verfassung von Berlin, DP]) herzuleitende Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie eine abweichende Beurteilung. Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes. Ein solches Vertrauen erfordert Transparenz, die es erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht.
Wermutstropfen: Gutachten des Parlamentarischen Dienstes fallen nach dessen Auffassung nicht unter die amtlichen Werke – ironischerweise damit auch das Gutachten über die amtlichen Werke selbst. Wie der Abgeordnete Martin Delius auf seiner Website berichtet, erlaubt das Abgeordnetenhaus allerdings die weitere Veröffentlichung von Gutachten im unkommerziellen Rahmen.
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