Gerichtsentscheidungen: Rechtsdatenbank Juris verliert Exklusivzugang
Wie das Handelsblatt berichtet, verliert der Informationsdienst Juris seinen exklusiven Zugang zu Gerichtsentscheidungen auf Bundesebene (der Artikel ist nicht frei online, eine Kurzfassung findet sich bei LTO).
Gerichtsentscheidungen sind zwar an sich nicht urheberrechtlich geschützt und werden an vielen Stellen veröffentlicht. Allerdings werden sie von Gerichten aufbereitet, zum Beispiel mit Zusammenfassungen versehen sowie verschlagwortet und verknüpft. Die so aufbereiteten Entscheidungen der obersten Gerichte gehen bislang exklusiv an Juris. Stammen Leitsätze nicht von amtlicher Stelle, können sie auch urheberrechtlich geschützt sein.
Andere Anbieter wie Beck Online, Lexxpress oder Openjur sind bislang auf die nackten Urteilstexte angewiesen. Die Juris GmbH gehört mehrheitlich dem Bund selbst, weitere Anteile halten die Verlagsgruppe Éditions Lefebvre Sarrut und andere Gesellschafter. Der Anbieter Lexxpress sah sich durch die Exklusivbelieferung benachteiligt, verklagte den Bundesgerichtshof und das Verfassungsgericht. Nach einem Etappensieg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2013 ging das beklagte Bundesverfassungsgericht in Revision, nun gibt es laut Handelsblatt jedoch eine außergerichtliche Einigung.
Demnach soll ab Januar 2016 ein neues Angebot namens „Entscheidungen im Internet“ bereit stehen, das vom Justizministerium und Juris betrieben werden soll. Details der Einigung und zum zukünftigen Modell sind bislang nicht bekannt. Das Handelsblatt vermutet, andere Anbieter sollen sich künftig bei der neuen Datenbank „bedienen können“. Die Einigung umfasst demnach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte und des Bundespatentgerichts, jedoch nicht Entscheidungen der unteren Instanzen.
2 Kommentare
1 Dietlmaier, Franz Günter am 20. Dezember, 2015 um 16:40
Entscheidungen “Im Namen des Volkes” bzw. Gerichtsentscheidungen im Allgemeinen “gehören” dem Volk und müssen allgemein zugänglich sein.
Dies gilt m. E. nicht, wenn zusätzliche Bearbeitungen erfolgt sind, z. B. Orientierungssätze, Schlagwörter, Normketten Sachgebietsnotationen usw. wie es bei Juris in der Mehrzahl der Fälle gegeben ist.
Im Übrigen hatte bisher schon jedermann Zugang über die Portale der obersten Bundesgerichte.
Aber was ist mit Entscheidungen der Berufungsinstanzen?
Was sagen Sie dazu?