„Filme, Serien und Sex aus dem Netz“: Porträt der Abmahnindustrie im ZDF
Die Reportagereihe ZDF Zoom behandelt in der Folge „Filme, Serien und Sex aus dem Netz“ die massenhaften Abmahnungen für vermeintliche oder tatsächliche Urheberrechtsverletzungen. Seit Mittwoch ist sie in der ZDF-Mediathek verfügbar (WebM).
Zum Einstieg wird der Fall einer Familie porträtiert, in der der Anschlussinhaber abgemahnt wurde, weil er Pornos verbreitet haben soll – anscheinend durch eine falsche Zuordnung der IP-Adresse, wie sie nicht ungewöhnlich ist. Zum fraglichen Zeitpunkt soll der Internetanschluss bei der Familie jedenfalls gar nicht funktioniert haben.
Mit IP-Adressen zum Landgericht
Die Dokumentation schildert dann, wie sich aus dem Instrument der Abmahnung ein fragwürdiges Geschäftsmodell entwickelt hat. Vorgestellt wird die ehemalige Kanzlei Urmann + Collegen, die 2013 im Zentrum der Affäre um die Redtube-Streamingabmahnungen stand. Mit einer Liste selbst ermittelter IP-Adressen vermeintlicher Rechtsverletzer („Die haben wir mit ’nem Hacker zusammen herausgefischt“) gehen die Reporter zum Landgericht Köln, das seinerzeit die Herausgabe der zugehörigen Nutzerdaten beschlossen hatte – zu Unrecht, wie sich dann herausstellte.
Auch die 2013 beschlossene Abmahndeckelung wird vorgestellt, ebenso die Schlupflöcher, die sich ergeben, wenn etwa statt Anwaltskosten höherer Schadensersatz berechnet wird. Mit einem Störungsprotokoll zieht man zur Inkassofirma Debcon, die die Forderung gegen die abgemahnte Familie übernommen hat, allerdings ohne greifbares Ergebnis. Ob es auch mit dem dahinterstehenden Urheberrecht zusammenhängen könnte, dass weite Teile der Bevölkerung immer wieder ins Visier von Anwälten gelangen, wird allerdings nicht näher thematisiert. Die Reportage ist aber anschaulich produziert und ein guter Einstieg.
Update: Der IT-Sicherheitsexperte Klemens Kowalski hat in einem Beitrag zur Sendung den technischen Hintergund erläutert und beschreibt die Ermittlung von IP-Adressen, die Beweiserhebung und dabei mögliche Fehlerquellen.
1 Kommentar
1 RA Heyers am 1. Juni, 2015 um 15:43
Leider ein sehr tendenzieller und sehr oberflächlicher Film, der rechtliche Banalitäten zum Skandal an sich macht. Das Thema hätte eine Vertiefung verdient und auch die Handlungsalternativen aufzeigen können. Die Kritikpunkte an der Praxis vieler Abmahnkanzleien und auch Gerichtsentscheidungen hätten es verdient gehabt erwähnt zu werden! Qualitätsjounalisums sieht anders aus!
Peter Heyers, Rechtsanwalt
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