Fair use: Youtube will Videomacher vor Gericht unterstützen

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Google hat angekündigt, einige Videomacher in Urheberrechts-Streitigkeiten vor Gericht zu unterstützen und die Kosten bei ausgewählten Verfahren zu übernehmen. Damit wolle das Unternehmen das Fair-use-Prinzip im US-Copyright auf seiner Plattform Youtube schützen.
Wie aus einem Google-Blogposting hervorgeht, will das Unternehmen den Urhebern einer „handvoll“ Videos rechtliche Unterstützung anbieten, um sich in Prozessen gegen Sperraufforderungen zu wehren, wenn diese auch nach Ansicht Googles ungerechtfertigt sind. Sofern die Videomacher zustimmen, sollen die betreffenden Videos in diesen Fällen online bleiben und zugleich auf den Youtube-Hilfeseiten als Beispiel für legitime Nutzung fremden Materials angeführt werden.
Präzendenzfall für Fair use auf Youtube erhofft
Das Fair-use-Prinzip im US-Urheberrecht erlaubt es, fremde Inhalte unter bestimmten Bedingungen zu verwenden, wenn eine Reihe von Faktoren erfüllt sind. Die vier Faktoren müssen dabei immer wieder im Einzelfall geprüft werden. Ein Präzedenzurteil für Fair use auf Youtube hätte in der am Fallrecht ausgerichteten US-Rechtsordnung daher großes Gewicht. Entsprechend erhofft sich Google von dem Schritt „einen positiven Nutzen für das gesamte Youtube-Ökosystem“.
Konkrete Videomacher werden in dem Beitrag nicht genannt. Besonders prominent wurde der noch nicht abgeschlossene Streit „Lenz v. Universal“, in dem ein tanzendes Kleinkind zu sehen ist, während im Hintergrund einige Takte eines Prince-Songs im Radio zu hören sind. Die New York Times nennt jedoch den Videomacher Constantine Guiliotis, dessen Youtube-Kanal „U.F.O. Theater“ sich kritisch mit angeblichen UFO-Sichtungen befasst und dabei fremde Inhalte aufgreift und kommentiert.
Unverändert bleiben dürfte hingegen das Prüfsystem Content-ID, dessen Algorithmen nach Ansicht mancher Videomacher die Ansprüche der Entertainment-Industrie gegenüber Verwendungen nach Fair use privilegieren. Die Entscheidung Googles betrifft unmittelbar nur das US-Urheberrecht, während das deutsche Urheberrecht auf dem Ansatz eines enger gefassten Systems fester Urheberrechtsausnahmen (Schranken) basiert. De facto sind aber viele Prozeduren auf Plattformen wie Youtube ebenso wie das Vorgehen großer Rechteinhaber der Film- und Musikindustrie am US-Recht ausgerichtet.
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