Europäischer Gerichtshof erlaubt Netzsperren
![EuGH Urteilsverkündung 27032014](https://irights.info/wp-content/uploads/2014/03/EuGH-Urteilsverkündung-27032014.png)
Foto: Europäische Kommission (Standbild der Videoaufzeichnung vom 27.3.2014)
Internetprovider können vom Gericht dazu gezwungen werden, Websites, auf denen illegal urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird, vom Netz zu nehmen beziehungsweise zu sperren. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt und heute verkündet.
Ausgangspunkt für das Urteil (Rechtssache C-314/12) war eine Klage des deutschen Filmstudios Constantin Film und der Filmproduktionsgesellschaft Wega gegen die Webseite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Kino.to verbreitete illegal Kopien der Filme von Constantin und Wega, die die Nutzer sich per kostenlosem Stream ansehen konnten. Aus diesem Grund verlangten die Filmfirmen die Sperrung. Nachdem kino.to 2011 in Deutschland zwangsweise geschlossen wurde, hatte der Oberste Gerichtshof in Österreich die Zulässigkeit von Netzsperren in ähnlichen Fällen an den EuGH weitergeleitet.
Dieser entschied nun über die Zulässigkeit von Netzsperren, worauf Internetaktivisten bereits kritisch reagierten. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet, so die Stellungnahme von Digitale Gesellschaft. In seiner Urteilsbegründung zeigt sich der EuGH aufmerksam für die Folgen, die mit der Sperrung grundsätzlich einher gehen können. In der zugehörigen Pressemitteilung heißt es:
Der Gerichtshof führt aus, dass im Rahmen einer solchen Anordnung die Urheberrechte und die verwandten Schutzrechte (die Teil des Rechts des geistigen Eigentums sind) in erster Linie mit der unternehmerischen Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer (wie der Anbieter von Internetzugangsdiensten) und der Informationsfreiheit der Internetnutzer kollidieren.
Till Kreutzer von iRights.info hat das Urteil gegenüber ZDF Hyperland eingeordnet:
„Der Gerichtshof sagt, dass die nationalen Gerichte die verschiedenen betroffenen Grundrechte abwägen sollen.“ Ob DNS-Sperren als wirksame und effiziente Maßnahmen angesehen werden können, müssten die nationalen Gerichte dann im Einzelfall abwägen. Kreutzer: „Aber ob das Urteil nun gut oder schlecht ist, hängt davon ab, was die nationalen Gerichtshöfe daraus machen.“
Hier die Urteilsverkündung vom 27.3.2014 als Videoaufzeichnung:
Korrektur: In einer früheren Fassung des Beitrags hieß es „Oberster Gerichtshof Deutschlands“. Das war falsch.
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