EU-Kommission: Öffentliche Konsultation zur Zukunft des europäischen Urheberrechts
Vor einigen Tagen startete die europäische Kommission eine sogenannte öffentliche Konsultation „zur Überarbeitung und Modernisierung des EU-Urheberrechts“. An der Konsultation beteiligen können und sollen sich nicht nur Verbände oder Interessensvertreter. Vielmehr lädt die EU ausdrücklich auch Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten ein, mit Beiträgen mitzuwirken.
Laut Pressemitteilung vom Donnerstag bittet sie um Äußerungen und Eingaben, die auf folgende Fragestellungen eingehen:
„Territoriale Regeln im digitalen Binnenmarkt, Harmonisierung, Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter, Fragmentierung des Urheberrechtemarkts der EU sowie Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Legitimität im breiteren Kontext des Urheberrechts.“
Diese Beteiligungsmöglichkeit schließt laut Kommission die Arbeit an zwei Aktionsschwerpunkten ab, die sie vor einem Jahr in einer „Mitteilung über Inhalte im digitalen Binnenmarkt“ näher erläuterte.
Zum einen solle nun die „Überarbeitung und Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für das Urheberrecht“ einen Abschluss finden (formuliert in der Strategie „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“ vom Mai 2011 ). Zum anderen wolle sie den „strukturierten Dialog mit den Interessenträgern“ abschließen, durch den praktische Lösungen für wichtige Fortschrittsfragen entstanden („Lizenzen für ganz Europa“). Eingereichte Diskussionsbeiträge und Ergebnisse würden in die Überarbeitung der Urheberrechtsregelungen einfließen.
Mit der zweimonatigen Konsultation – sie läuft noch bis zum 5. Februar 2014 – stellt die Kommission die bisher formulierten (Reform-)Lösungen zur öffentlichen Diskussion. Offizielles Ziel sei „Input von allen Interessensvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht zu sammeln.“ Damit wolle sie sich, schreibt dazu heise.de, für eine mögliche umfassende Urheberrechts-Reform wappnen:
Die von der Brüsseler Regierungseinrichtung aufgeworfenen Fragen decken ein weites Feld ab, das von territorialen Regeln im Binnenmarkt über allgemeine Aspekte der Harmonisierung bis zu Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter reicht. Die Zukunft der Privatkopie steht dabei genauso zur Debatte wie die konkrete Ausgestaltung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Weiter interessiert sich die Kommission etwa für die mögliche Fragmentierung des Rechtemarkts sowie Vorschläge zur „Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Legitimität im breiteren Kontext des Urheberrechts“.
Zudem gebe es weitere Detailfragen des europäischen Urheberrechts zu bearbeiten, wie der Umgang mit geschützten Werken beim Caching (offenbar sieht die Kommission hier ein Problemfeld), Wege zur Digitalisierung von Büchern, Ausleihmöglichkeiten von E-Books, die Rolle der Provider bei „Aufklärung“ über Urheberrechtsverstöße im Internet oder auch etwaige Schrankenregelungen für nutzergenerierte Inhalte und Remixe.
Weitere Informationen zur öffentlichen Konsultation und wie man daran teilnehmen kann – etwa per Zusendung digitaler Dokumente auf Basis entsprechender Vorlagen –, hält die entsprechende Website der EU-Kommission bereit.
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