EU-Gericht: Verwertungsgesellschaften haben kein Kartell gebildet
Urteil des Gerichts der Europäischen Union am Freitag: Gegenseitige Vereinbarungen von Verwertungsgesellschaften in Europa haben nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Der Dachverband CISAC hatte gegen die Europäische Kommission geklagt und jetzt – teilweise – Recht bekommen. IP Watch meldet:
European copyright collecting societies are not engaged in a cartel but the European Commission was correct in finding that some of the provisions in their reciprocal representation should be barred, the EU General Court (GC) said in a 12 April ruling.
Heise zum Hintergrund der Entscheidung:
Ausgangspunkt der Kommissionsentscheidung war unter anderem eine Beschwerde von RTL gegen die GEMA gewesen, die sich 2000 geweigert hatte, dem Unternehmen eine EU-weite Lizenz für Musiksendungen zu erteilen. Die GEMA berief sich dabei auf zweiseitige Verträge der europäischen Verwerter, die auf einen Mustervertrag des Dachverbands CISAC (…) aus dem Jahre 1936 zurückgehen. Diese Regeln führen unter anderem dazu, dass Dienste wie Apples iTunes separate Abkommen mit allen nationalen Verwertungsgesellschaften schließen müssen.
DPA und Heise schreiben fälschlicherweise von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das wäre erst die nächste Instanz. Hier die Mitteilung des Gerichts und die jeweiligen Urteile.
1 Kommentar
1 Detlef Lauster am 16. August, 2014 um 15:18
Wir leben in einem Land wo Bestechung der Politiker nicht strafbar ist. Politiker dürfen Nebeneinkünfte haben ohne diese in Höhe oder Herkunft anzugeben.
Ob der verstorbene Politiker und Richter
Max Josef Stadler Parlamentarischer Staatssekretär der Bundesministerin der Justiz. Gelder von der GEMA erhalten hat weis ich nicht. Aber in bin entsetzt wie un neutral die Justiz ist.
(siehe Link unten Video vom Bundestag) Die GEMA war nicht dabei. Brauchte Sie ja auch nicht. Infos zu Gunsten der GEMA- Ab sichten war ja Herr Max Stadler (FDP) bestens belesen. Z.B. Er bestätigte dass die GEMA ihre 15 % brauchen von den Einnahmen (ca 880 Millionen) für Ihre Verwaltung und kein Eigennutzen hat davon. Aber als Herr Stadler darauf angesprochen wird das ein GEMA Mitarbeiter bis über 450 000,-€ erhält und unsere Kanzlerin Frau Merkel weit Unter 300 000 ,-€ im Jahr verdient. Da ist er dann überfragt und hat darüber keine Kenntnis und alle schweigen . Diese Eigenschaft für die Interessen GEMA konnte man mehrmals raushören. Für mich ist das als Komponist, Texter und Musiker sehr fragwürdig. Es ist für mich ein Wahnsinn, obwohl Musikschaffende, Veranstalter und die Bürger die Ungerechtigkeiten der GEMA erkennen. Dieses Problem einfach ausgesessen und für die Interessen GEMA von Herr Stadler so unterstützt wird. Es ist wirklich ein Wahnsinn wie mächtig dieser Verein GEMA ist, das noch nicht einmal GEMA Mitarbeiter zu kommen brauchen und wie man ja hört der Parlamentarische Staatssekretär Herr Stadler die Interessen der GEMA ja stark zu ihren Gunsten vertritt. Meine Hoffnung liegen bei der EU. Da ich dort erhoffe das keine Politiker einseitige Kenntnisse haben. Auch beim DPMA die auch viel von unterschiedlichen Richtungen kritisiert werden, legt er sich schützend davor. Auch da weiß er nichts von Daten die als Beschwerden beim DPMA eingegangen ist.(sollte er aber) Selbst ich habe mich schon mehrfach beim DPMA über die GEMA und GVL beschwert. Die abgelehnt worden sind. So z.B. 2008 das Proh verfahren. So eineinseitige Kenntnisse für den Bundestag mit so viel Macht , von Herr Max Stadler (FDP) halte ich für gefährlich ungerecht. Zum Nachteil der Kultur in Deutschland. Er sagt das alles wohl so bleibt im Namen des Bundestages .Höchstens kleine Veränderungen. Und das man hoffentlich zu einem positiven Ergebnis kommt. Nach dem Starken verteidigen der GEMA , kann ich mir denken was für Ihn Positiv ist. Was für eine Enttäuschung. Ich hoffe auch, dass die Öffentlichkeit, Richter (z.B. Dr. Martin Vogel) und die EU immer mehr diese Eigenschaften vom Bundestag erkennen und versucht zu ändern.
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