England setzt längere Schutzfristen für Tonaufnahmen um
Aus 50 werden 70 Jahre: Wie „Billboard” berichtet, sind längere Schutzfristen für Tonaufnahmen zum 1. November nun auch in England in Kraft getreten. Die Verlängerung wurde 2011 mit der Richtlinie 2011/77/EU vom Europäischen Parlament beschlossen und wird seitdem in nationales Recht umgesetzt.
Die Regelung betrifft nicht die eigentlichen Kompositionen, sondern die Leistungsschutzrechte an konkreten Aufnahmen. Wie es zur – ursprünglich auf 95 Jahre projektierten – Verlängerung kam, fasst Billboard präzise so zusammen:
The rule changes were the result of a concerted lobbying effort from the international and European recording industry, members of which sought to harmonize European copyright law with that of the United States, which has a copyright term of 95 years.
Der britische Staatssekretär Lord Younger führt in seinem Statement wenig überraschend nicht drei große Plattenfirmen, sondern Künstler als Gewinner der Verlängerung an:
The new rules bring lasting benefits for our world class recording artists. (…) The changes should help ensure that musicians are rewarded for their creativity and hard work throughout their careers.”
Dass Musiker sich nun nachträglich über mehr Schaffensanreize für bereits enstandene Werke freuen können sollen, gehörte zu den vielen Kritikpunkten, die unter anderem in einem Dossier bei iRights.info festgehalten sind. In Deutschland hatte der Bundestag die Verlängerung im April beschlossen, seit dem 6. Juli 2013 ist sie in Kraft.
Interessante Randnotiz: Während die Verlängerung vor allem gut verwertbaren Aufnahmen der 60er Jahre wie den Beatles zugute kommt, hat die späte Umsetzung in England offenbar zur Folge, dass eine einzelne, 1962 erschienene Beatles-Single, von ihr verschont bleibt. Gleich zwei Labels in England haben „Love me do” jetzt neu herausgebracht.
Was sagen Sie dazu?