Ein Wiki für Musiknoten

Mit einem Wiki für Musiknoten wollen Informationswissenschaftler eine offene Plattform schaffen, auf der Musiker, Komponisten und Arrangeure ihre Werke zur freien Nutzung bereitstellen können.
Wie Buchreport.de und Golem.de auf Basis einer DPA-Meldung berichten, soll das geplante Musik-Wiki den Zugang zu Musik-Stücken und -Arrangements erleichtern und dazu dienen die Veröffentlichung und Verbreitung zu erleichtern. Initiatoren des Musik-Wiki sind Richard Heigl, Geschäftsführer einer Regensburger Medienwerkstatt, und Anja Ebersbach, stellvertretende Vorsitzende von Wikimedia Deutschland.
Bisher dominieren das Geschehen spezialisierte Musik- und Notenbuch-Verlage, die wiederum über die Verwertungsgesellschaft Musikedition entsprechende Vergütungsansprüche wahrnehmen lassen, etwa bei der Nutzung von Notenblättern in Kirchen, bei Chören oder Orchestern sowie bei vielen Aufführungsarten. Mehr noch: Nach gegenwärtiger Rechtslage sei im Grunde nur händisches Abschreiben von verbreiteten Notenwerken legal, heißt es in den Berichten.
Jegliches technische Kopieren oder auch Scannen sei nur mit Erlaubnis des Urhebers oder der Rechteinhaber zulässig. Zudem sehe das Urheberrechtsgesetz bei Musiknoten keine Privatkopie von Noten vor (Urheberrechtsgesetz, Paragraph 53, Absatz 4). Das geplante Musik-Wiki will vor allem den Austausch unter Musikern erleichtern, beispielsweise für Chorleiter, die vorhandene Stücke komplett umarrangieren, oder für Musiker, die auf diesem Weg ihre Werke bekannt machen möchten.
Künstler interessiert, Musik-Verlage skeptisch
Während sich Künstler interessiert an einer solchen offenen Plattform und freien Lizenzen für ihre Noten zeigten, reagieren die Musik- und Notenbuch-Verlage hingegen skeptisch bis ablehnend, zumal sie in den vergangenen Jahren herbe Umsatzverluste zu beklagen hätten. Das scheint nachvollziehbar, denn durch die Digitalisierung sind auch Noten leichter zu vervielfältigen und zu verbreiten, während die genannte besondere Urheberrechtslage (keine Privatkopie zulässig) eher nicht so breit bekannt sein dürfte. Zudem gibt es mittlerweile Programme und Apps, die gespielte Musik direkt in Noten umwandeln, was weder einer Kopie von Notenwerken noch händischem Abschreiben entspricht – hier kommen vermutlich Fragen an die Rechtsprechung auf uns zu.
Den Urheberrechtsschutz auf Noten komplett abzuschaffen, wie es der Musikwissenschaftler Frank Christian Stoffel gegenüber der DPA erklärte, ist zumindest ein denkbarer Ansatz. Das geplante Musik-Wiki, das in dem ehemaligen IBM-Manager Günter Dück einen prominenten Unterstützer hinter sich weiß, will sich offenbar ohnehin bewußt beschränken: auf Notenwerke – und nur die Noten, nicht die gespielte Musik –, die unter offenen Lizenzen für freie Nutzung veröffentlicht werden, beziehungsweise deren Urheberrechtsschutz qua gesetzlicher Regelung bereits abgelaufen ist (70 Jahre nach Tod des Urhebers). Als Starttermin für das Wiki ist der Herbst dieses Jahres anvisiert.
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