Digitale Gesellschaft fordert „Recht auf Remix”
Unter dem Titel „Recht auf Remix” steht seit heute eine neue Kampagnenwebsite des Vereins Digitale Gesellschaft im Netz. Sie zielt auf Veränderungen des Urheberrechts, durch die sogenannte „transformative Nutzungen” geschützter Werke aus der Illegalität geholt werden sollen. Gemeint sind Remixes von Musikaufnahmen, Videos oder anderen Inhalten.
Solche transformativen Nutzungen sind zwar zunächst rechtlich zulässig, sie aber auf Plattformen hochzuladen und mit anderen zu teilen, verletzt in den allermeisten Fällen Urheberrechte. In der Pressemitteilung zur Kampagne heißt es:
Zum Start bietet die Kampagnenseite www.rechtaufremix.org Informationen über die dafür notwendigen Reformen, ein Blog mit Beiträgen zum Thema, sowie eine Petition. Unterzeichner werden gebeten, den Link zu ihrem ganz persönlichen Lieblings-Remix einzutragen. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und verantwortlich für Konzeption der Kampagne, erklärt dazu: “Wir möchten durch das Sammeln von beliebten Remixes dokumentieren, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist.” Unter allen Einreichungen werden im Herbst Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle verliehen.
Im Herbst soll zudem ein virtuelles „Remix-Museum” eröffnen, das die Remix-Geschichte ausgewählter Werke zeigt, zusammengestellt von Dirk von Gehlen (Süddeutsche Zeitung) und Susanne Regener (Professorin für Mediengeschichte an der Uni Siegen).
Disclosure: Ich bin Mitglied bei Digitale Gesellschaft e.V.
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